Hallo zusammen!
Ich bin in kürze Alleinerziehend und benötige dringend euer Wissen.
Ich bin 27 Jahre alt und haben einen Sohn von 7 Jahren. Da ich aufgrund von Trennung aus der bisherigen Wohnung ausziehen muß, war ich bei der Arge (jerichower land -Sachsen-Anhalt).
Dort wurde mir gesagt, dass mir laut der KDU-Richtlinie, eine Wohnung von 60m2 mit einer Kaltmiete von 4€ pro m2 zusteht (240€). Leider sind hier im Ort und auf die schnelle keine Wohnungen zu finden, die diesen Kriterien entsprechen. Gestern wurde mir von von meiner Sachbearbeiterin gesagt, daß alle Wohnungsangebote unangemessen seien. Dabei habe ich schon die günstigsten (ohne Schimmelbefall ect.) rausgesucht. Sie meinte, daß jeder einzelne Punkt in der " Prüfung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung) angemessen sein muß um die " einmalige Erstaustattung" zu bekommen. (leider behält mein EX alles). Allerdings könne ich in jedem Fall in jede Wohnung ziehen die ich möchte, nur sobald ein Punkt als unangemessen bezeichnet wird, mir keine Beihilfen zustehen. Diese brauche ich aber damit ich mir die Grundausstattung kaufen kann. Das schlimme ist, dass jeder den ich in der Arge gefragt habe, mir etwas anderes erzählt und ich jetzt garnicht mehr weiß was stimmt und was nicht. Bitte helft mir! Am besten mit § damit ich denen auch etwas vor die Nase halten kann. hier ist der link zur KDU meiner Stadt. http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Jerichower-LK--01.01.2010.pdf
Danke!