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Eigentumswohnung zu klein

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  #1  
Alt 26.01.2008, 14:46
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Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 1
Frage Eigentumswohnung zu klein

Ich habe eine 2-Zimmer Egentumswohnung - 50 qm.
Schlafzimmer hat nur 8 qm.
In dieser Wohnung wohnen ich, meine Frau und mein 5-jähriges Kind.
Ich bekomme für mich und mein Kind ALG 2.
Meine Frau studiert und bekommt BaföG. Ungefähr in 1,5 Jahren ist sie fertig mit ihrem Studium.

Unser Schlafzimmer ist zu klein. Da passen nur unseres Bett, ein Schrank und Bett fürs Kind.
Eigentlich hat das Kind immer noch ein Babybett. Dieses Bett steht mitten im Schlafzimmer. Wenn wir vom Schrank was holen, müssen wir immer dieses Bett wegschieben. Anders kommt man nicht dran.

In diesem Jahr geht unser Kind schon in die Schule.
Dafür braucht es endlich ein richtiges Bett und auch den Tisch und Stuhl.
Eventuell auch ein Schrank für Schulutensilien.

Was meint ihr dazu:
1) Wäre es möglich, dass wir unsere Wohnung vermieten und für uns eine andere größere 3-Zimmer
bis 75 qm Wohnung mieten?
Wie würde es mit ARGE aussehen?

2) Gibt es irgendwo gesetzliche Regelungen, wo Mindestgröße der Wohnung für bestiimte Anzahl von Personen steht? Ich meine auch, ob unsere Wohnung 50 qm für 3 Personen zumutbar ist oder nicht?
Bzw. kann ARGE sagen: "Das ist aber ausreichend für Ihre Familie" ?
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  #2  
Alt 26.01.2008, 15:41
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

die Arge kann entscheiden ob ein Wohnraum ausreichend ist.
Ausreichend kann auch ein Wohnraum sein, der die Höchstgröße für eine Personenzahl deutlich unterschreitet aber aufgrund der Aufteilung eine Zumutbarkeit darstellt.
Im Falle einer Familie mit einem Kind und einer 2 Zimmerwohnung ist eine Wohnschlafraumkombination durchaus zumutbar. So hat das Kind ein eigenes Zimmer.

Wenn ihr nun auszieht in eine größere Wohnung und die Eigentumswohnung vermietet würden die Mieteinnahmen nicht ausreichen um die neue Wohnung daraus zu finanzieren und somit würden Mehrkosten für die Arge enstehen.


Darüber hinaus, weiß ich nicht ob eine Eigentumswohnung die vermietet ist, durch deren Einnahmen aber nicht der eigene Lebensunterhalt bestritten werden kann nicht verkauft werden muss, da in diesem Fall kein Eigenbedarf mehr besteht.
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  #3  
Alt 26.01.2008, 19:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
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"Darüber hinaus, weiß ich nicht ob eine Eigentumswohnung die vermietet ist, durch deren Einnahmen aber nicht der eigene Lebensunterhalt bestritten werden kann nicht verkauft werden muss, da in diesem Fall kein Eigenbedarf mehr besteht."

Dieses Risiko sehe ich auch. Nur eine selbstbewohnte ETW ist geschütztes Vermögen.
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  #4  
Alt 26.01.2008, 19:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
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"die Arge kann entscheiden ob ein Wohnraum ausreichend ist."

In der Regel bestehen hier Richtlinien, an die sich die Verwaltung halten muss. Allerdings gibt es keine bundeseinheitlichen Vorschriften.
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