Eltern aufnehmen

  • Hallo zusammen.


    Ich habe folgendes Anliegen:


    Wir, meine Familie, möchten in unserem zukünftigen Haus, den Vater/Schwiegervater in einer Art Einliegerwohnung aufnehmen.


    Muss dafür ein Mietvertrag vorgelegt werden?
    Den können wir im Prinzip gar nicht machen, da es keinen exra Stromzähler oder Wasserzähler gibt. Wir würden halt nur Pauschalen ansetzen, sozusagen eine all-inklusive-Wohnung. Küche und Bad wären aber, getrennt von unserem Haushalt vorhanden.
    Können wir so trotzdem eine Mietbescheinigung ausstellen, damit er seine Mietzahlung bekommt?
    Oder gilt das dann als Haushaltsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft und er bekommt dann gar nix mehr.


    Auf eine geringe Mietzahlung wären wir schon angewiesen.


    Kurz und knapp:
    Können wir, mit gleicher Anschrift, eine vom Amt zu akzeptieren Mietbescheinigung mit einer Kaltmiete und (pauschalen) Nebenkosten abgegen und Vater/Schwiegervater würde nach wie vor seine Zahlungen vom Amt erhalten?


    Viele Grüße
    Bobby

  • Ja,


    ihr müsst einen Mietvertrag machen und die Nebenkosten pauschal ansetzen im Verhältnis Gesamtgröße zur Mietwohnungsgröße.
    Über die angemesse Miethöhe und angemessene Nebenkosten kann euch die ARGE Auskunft geben, die für den neuen Wohnort zuständig ist.
    Wenn er alleine einzieht sind 45 qm Wohnfläche max. angemessen.


    Wenn die ARGE den Umzug bezahlen soll, dann muss der Umzug genehmigt werden.
    Wird von der jetztigen ARGE genehmigt und muss vom deinem Vater/Stiefvater begründet werden.


    Ihr geltet dann als Haushaltsgemeinschaft und nicht als Bedarfsgemeinschaft.


    Gruß Klaus

  • Hallo,


    Klaus hat die Fakten ja bereits genannt.


    Die Nebenkosten wie Wasser etc. werden auch in vielen Miethäusern noch als pro Kopf Pauschale festgesetzt. (Richtwert aus den letzten Jahren), somit sehe ich hier kein Problem.
    Heizkosten wie Klaus schon sagte, werden nach der m² Zahl bemessen.


    Die Stromkosten sind nicht in den KDU Kosten enthalten, das heißt der Schwiegervater muss diese sowieso aus dem Regelbedarf zahlen, somit interessiert die Arge nicht ob es einen seperaten Stromzähler gibt.

  • Hallo zusammen!


    Rechne meine Nebenkosten per Pauschale ab. Hinweis den ich beim Sozialgericht Aachen Mitte Dezember erhalten habe, grundsätzlich müsse der Vermieter diese Kosten schon genau aufschlüsseln, geht das nicht so kann die ARGE sich auf ein Sozialgerichtsurteil vom Bundessozialgericht berufen was in den letzten Wochen ergangen ist - in meinem Fall sogar positiv, also zu meinen Gunsten - und diese Werte in Anrechnung bringen (Bei mir gings um Heizölkostenerhöhung!)


    Vielleicht sucht Ihr mal im Forum nach diesem Urteil!


    Gruss