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Erlaubter Umzug möbel übernahme

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  #1  
Alt 29.09.2008, 16:14
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Beiträge: 2
Frage Erlaubter Umzug möbel übernahme

Hallo

das Amt zahlt mir die Umzugs und Renovierungskosten. Folgende frage der Vormieter hat mir denn Vorschlag gemacht das ich die Küche den Teppich Gardienen und einige möbel übernehmen könnte, für eine gewisse summe. Besteht die Möglichkeit das mir das Jobcenter da helfen kann oder übernehmen die sowas garn nicht

Ach ja Umzug wegen zukleiner Wohnung

gruss
neuling
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  #2  
Alt 29.09.2008, 16:33
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Beiträge: 1.110
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Antrag stellen, dies ist evtl. als "Erstausstattung" zu bezeichnen, wenn du nicht eigene Küche usw. hast. Wenn du jedoch Teile "zusätzlich" übernimmst, hast du keinen Anspruch darauf und musst es aus den Regelleistungen bezahlen.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 29.09.2008, 20:55
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Registriert seit: 29.09.2008
Beiträge: 2
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danke für die schnelle Antwort das dachte ich mir schon

wie sieht es den damit aus das die Wohnung bunt gestrichen ist muss ich damit leben oder zahlen das Amt die Renovierung trotzdem
ach ja was ist mit dem alten Teppich muss ich den auch weiter behalten den wer möchte schon in dem dreck von anderen wohnen

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  #4  
Alt 29.09.2008, 22:38
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Beiträge: 1.110
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Dazu müsstest du einen Antrag stellen, dass das unzumutbare Umstände sind. Es wird dann jemand dieses besichtigen und nach seinem Urteil entschieden. Das Streichen der Räume zum Einzug muss von der ARGE im Rahmen der Renovierungskosten übernommen werden.
__________________
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