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erstaustattung

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  #1  
Alt 18.12.2011, 12:11
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Standard erstaustattung

hallo,
seither haben meine frau und ich mietfrei gewohnt in dem haus meiner oma, nun wierd das haus versteigert und wir muessen raus ich habe einen 800 euro job meine frau ist marokkanerrin und muss einen integrationskurs besuchen .wir haben jetzt einen antrag auf alg 2 gestellt und brauchen jetzt aber auch noch ne wohnung ? Haben selber keine moebel nicht mal ein eigenes bett eigt nur unsere klamotten bekommen wir da eine ersaustattung ? wen ja wie lang dauert das weil wir in 2 wochen hier raus muessen .
wir haben wirklich nur jeder eine reissetasche mit kleidern eltern alle ausgewandert oma gestorben haus wierd vertreigert. Was gibt es jetzt da fuer moeglichkeiten.?
danke im vorraus

Geändert von MAMUTBAUM (18.12.2011 um 12:17 Uhr)
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  #2  
Alt 18.12.2011, 12:40
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Hallo Ihr müsst euch erst mal den Antrag beim JC Stellen wegen Wohnung und Möbel! Ihr bekommt umgerechnet so um die 1000 Euro für die Möbel, was ihr dann in einer Karitativen Einrichtung kaufen könnt. Also euch steht das alles zu. Da gibt es keine Probleme Mfg
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  #3  
Alt 18.12.2011, 13:09
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Na ganz so problemlos, wie jennie das beschreibt, ist es nicht. Eine Erstausstattung kann es in bar, aber auch in Form von Gutscheinen geben, als Beihilfe oder auch als Darlehen (jenachdem, ob Du schon mal Möbel hattest).
Wenn man allerdings Deine anderen Threads hier liest, habe ich so meine Zweifel, ob Du überhaupt etwas bekommst, wenn auf der anderen Seite Vermögen da ist
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  #4  
Alt 18.12.2011, 16:29
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kein vermoegen alles nur schulden
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  #5  
Alt 18.12.2011, 16:35
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Und welches Vermächtnis willst Du dann eigentlich Deiner Schwester übertragen?
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  #6  
Alt 18.12.2011, 16:58
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damit moechte ich ja meine schulden begleichen bei ihr das sind eh nur 300-500 euro
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  #7  
Alt 18.12.2011, 17:08
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DeinThread bzgl. Vermächtnisübertragung hat allerdings den Eindruck erweckt, dass Du Deiner Schwester irgendwelche Vermögenswerte (Bargeld/Immobilien) übertragen möchtest.
Da Du nichts von Dir gegeben hast, um wieviel Vermögen es sich handelt, kann man Dir hier auch nicht verläßlich antworten, ob Du hinsichtlich ALG II und Erstausstattung überhaupt einen Anspruch hast.
Alles, was den Vermögensfreibetrag überschreitet, muss zuerst aufgebraucht werden, ehe der Staat irgendein Geld ausspuckt.

Gawain
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