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etwas ratlos...

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  #1  
Alt 06.05.2008, 19:30
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Beiträge: 2
Standard etwas ratlos...

Hallo zusammen,

ich bin etwas ratlos in meiner jetzigen situation.
Ich bewohne eine 63 m2 große 3 Zi.- Wohnung. Mein 20 jähriger Sohn (Zivildienstleistender) wohnte bis zum 1.4.08 auch mit hier. Ebenso teilte ich der Agre mit, daß ich mit einer Direktzahlung an den Vermieter einverstanden bin.
Ich habe bis heute nichts von der Arge gehört - allerdings von meinem Vermieter der mir zu Recht fristlos kündigte, da ich mit zwei Monatsmieten im Rückstand bin.
Ich weiss, daß die Wohnung für mich jetzt zu groß ist und ich mir eine kleinere Wohnung suchen muss - aber das geht doch auch nicht von heute auf morgen.
Hat jemand einen Rat für mich.

Lg Anna
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  #2  
Alt 06.05.2008, 19:34
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Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
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Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der Rückstand vollständig ausgeglichen wird. Geh mit der Kündigung zur Arge.
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  #3  
Alt 06.05.2008, 20:10
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 2
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zunächst ertsmal vielen Dank für die Antwort.
Ja, ich bin morgen sofort bei der Arge.
Mein Vermieter hat für diese fristlose Kündigung einen Anwalt hinzugezogen - der will von mir ausser dem Mietrückstand auch noch Anwaltskosten. Muss ich die auch zahlen???? Ich find das echt unverschämt.

lg Anna
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  #4  
Alt 08.05.2008, 12:18
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Beiträge: 2.967
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Hallo Anna 69!

Bei Gericht würde Dir Prozesskostenhilfe zustehen!

Die Kosten für den Anwalt hat der Vermieter zu tragen er ist Auftragsgeber!

Erkläre dem Anwalt der Gegenseite das Du ALGII beziehst und seine Rechnungsstellung Dir gegenüber ungerechtfertigt ist weil Du die Zahlung der Miete durch die ARGE direkt veranlasst hast, er soll sich mit der forderung an die ARGE wenden.

Der wird zwar toben, aber wenn er etwas von Dir will soll er das einklagen! Da steht Dir Rechtschutz zu!

Auch eine zu große Wohnung muss zunächst von der ARGE gezahlt werden, mann muss Dir einen angemessen Frist zur Suche zugestehen!

Gruß
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  #5  
Alt 12.05.2008, 15:48
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Ort: Südbaden
Beiträge: 6
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Ohje das ist ja hart,
Hat der Vermieter die Miete bei dir angemahnt und dich zur Zahlung aufgefordert so einfach geht es nicht er darf zwar kündigen bei 2 Monaten das nur Schriftlich und muss es angedroht haben.
Geh zum Gericht da giebt es eine Kostenfreie Informationsstelle zu bestimmten Zeiten.
Bei der Arge hat man 6 Monate Zeit eine Passende Wohnung zu suchen solange übernehmen sie auch die Miete
Geh mit der Kündigung zur Arge die sollen sich mit ihm ausseinandersetzen kann ja wohl nicht sein das das Amt schläft und du darunter leiden sollst.
Schicke mir einPN dann kann ich besser antworten fals du noch fragen hast?
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