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Haus zu groß, Höhe der Miete aber im Rahmen des Möglichen

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  #1  
Alt 25.01.2008, 07:46
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Beiträge: 1
Standard Haus zu groß, Höhe der Miete aber im Rahmen des Möglichen

Ich habe ein Haus zur Miete angeboten bekommen und würde es sehr gerne beziehen. Leider ist es vom Wohnraum zu groß für drei Personen wobei jedoch der Mietpreis dem entspricht was er sein darf. Im nächsten Jahr wird meine Mutter pensioniert und sie möchte aus finanziellen Gründen mit mir und dne Kindern zusammen ziehen und dann wäre der große Wohnraum eben sehr praktisch, um sich aus dem Weg gehen zu können. Auf Kaution und Umzugskosten werde ich selbstverständlich verzichten. Kennt jemand nen ähnlichen Fall? Gibt es für mich ne Chance dieses Objekt zu mieten? Könnte man eventuell meine Mutter als Hauptmieterin und mich als Untermieterin der erlaubten Wohngröße einsetzen oder wird mir dann die Miete nicht mehr erstattet da meine Mutter mit mir verwandt ist?

Ich freue mich über jede Auskunft!

LG
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  #2  
Alt 25.01.2008, 20:01
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.967
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Hallo Grischka!

Eine WG wäre gut aber unter Familienmitgliedern mehrer Generationen wird die ARGE wohl per Gericht auf Bedarfsgemeinschaft plädierenund damit würde die Rente der Mutter mit einbezogen. Mein Vorschlag:

wenn die Kosten für die Hausmiete tatsächlich im Rahmen der ALG II Grundleistungen liegen mit dem fallmanager darüber reden und eventuell eine Anrechnung der Nebenkosten von der Grundsicherung akzeptiern, denn die zu vielen qm² müssen ja im interauch beheizt werden. Wenn das akzeptabel für euch ist und der Fallmanager sich nicht als Bürokratenheini präsentiert , klappts ja vielleicht auf einer vernünftigen Basis. Nur die Nebenkosten dürfen nicht ins imense steigen, dann habt ihr ein Problem!


Gruß
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  #3  
Alt 25.01.2008, 23:07
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Beiträge: 1.307
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Hallo,

erwerbstätige Kinder bzw, Kinder die das 25. Lebenshjahr überschritten haben bilden keine BG mit den Eltern.
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  #4  
Alt 29.01.2008, 13:35
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Beiträge: 2.967
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Hallo Salle!

Das mit der Rente ist jetzt klar! Die wird dann nicht mit herangezogen!

Aber es geht doch auch um die qm² Grenze für Grischka und welchen Anteil sie bezuschusst bekommt und ob es besser wäre wenn die Mutter den anderen Wohnungsanteil mieten würde, was bedeuten könnte das hinsichtlich der Wohnfläche der Rest nachweislich nur von der Mutter genutzt und gezahlt würde, womit eine WG begründet ist. Ansonsten rechnet die ARGE die Geamtwohnfläche durch Grischka+Kinder plus Mutter und es könnte ein zu großer Anteil an Grischka hängen bleiben. Oder wie willst Du die Kosten für Heizung ect. anders aufteilen als nach dem Schlüssel einer BG? Also ist eine WG doch die alternativ günstigere Lösung für Grischka, oder sehe ich da etwas falsch?

Meist ist es doch so das die älteren Menschen den kleineren Wohnraumanteil nutzten und das könnte für Grischka dann nachteilig ausgehen wenn Ihr Anteil wesentlich größer ausfällt!


Gruß
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