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Heizölkosten im Sommer generell abgelehnt?

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  #1  
Alt 15.06.2009, 12:11
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Beitrag Heizölkosten im Sommer generell abgelehnt?

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Ich war heute bei meinem Amt und hab gefragt wie das denn mit der Übernahme der Heizölkosten ist. Früher gab´s ja einen monatlichen Betrag. Jetzt ist es ja so (dachte ich zumindest immer) wenn das Öl alle ist, stellt man einen Antrag und man bekommt die Kosten(abzüglich Warmwasserpauschale) erstattet. Nun sagte mir meine Sachbearbeiterin heute, du kannst einen Antrag stellen, aber der wird abgelehnt weil im Moment keine Heizperiode ist und du für dein Warmwasser eh alleine aufkommen musst. Klar will ich das Öl im Moment nur zum Wasser warm machen, aber ich tanke wenn dann doch nicht nur 300 L. Letzten Winter war noch genug drin, so das ich da keinen Antrag gestellt habe. Hätte ich das vorher gewusst, daß es im Sommer keine Geld dafür gibt, hätte ich ja im Winter schon einen Antrag gestellt. Ausserdem ist doch das Öl jetzt viel billiger. Also irgendwie sehe ich da nicht mehr durch. Kann mir vielleicht jemand einen Tip oder Link sagen wo das vorgeschrieben ist? Ich weiß, "Übernahme der tatsächlichen Heizkosten" aber das dürfte doch meiner SB bekannt sein und dann trotzdem diese Aussage?
Vielen Dank schonmal.......
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  #2  
Alt 15.06.2009, 15:32
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Beiträge: 4.501
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Es ist mir nicht bekannt das du nicht auch im Sommer Heizöl kaufen kannst zumal du das ja nicht nur zum Heizen brauchst sonder eben auch für die Wasserbereitung.Ich würde trotzdem einen Antrag stellen und abwarten ob sie den tatsächlich und vor allem mit welcher Begründung ablehnen.
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  #3  
Alt 16.06.2009, 11:41
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Beiträge: 8
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So, habe heute einen schriftlichen Antrag gestellt. Jetzt bin ich mal gespannt wie es weitergeht. Werde weiter berichten......
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  #4  
Alt 02.07.2009, 15:47
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...ist doch heute der Bescheid über dir Ablehnung der Übernahme von Heizkosten gekommen.

Begründung: Nach §22 Abs.1 Satz 1 SGB II werden leistungen für Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Nicht unter die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des § 22 Abs.1 Satz 1 SGB II fallen einmalige Leistungen zur Beschaffung von Heizmaterial während der Monate, in denen eine Beheizung der Unterkunft tatsächlich nicht erforderlich ist. Der tatsächliche Bedarf an Heizmaterial entsteht folglich nur in der Heizperiode. Die Heizperiode beträgt sieben Monate und beinhaltet die Monate Oktober bis April.

So, und was mache ich nun? Klar, Widerspruch einlegen. Aber mit welcher Begründung? Kann mir vielleicht jemand n guten Rat geben damit mein Widerspruch eventuell Erfolg hat? Ich kann doch jetzt nicht 200 L tanken um Warmwasser bis zum Oktober zu machen, das wird doch unnütz teuer. Und was denken die denn was ich mit dem Öl will? Mein Auto tanken oder was? Im prinzip ist´s doch egal...mir steht eh nur ne bestimmte Menge zu und wenn ich der Meinung bin ich muss meine Heizung jetzt auf höchste Stufe stellen ist das doch mein Problem wenn ich im Winter dann nix mehr habe.
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  #5  
Alt 07.07.2009, 21:25
chris1986
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Moin moin

also Widerspruch is gut, dann haben die Leute beim Amt auch was zutun, dann würde ich denen schreiben das der Preis derzeit bei X € pro Liter/tonne wie auch immer liegt und man in der Heizperiode einen deutlich höheren Preis rechen muss.

Sollte das nicht fruchten, lass dir einen Persönlichen Vorsprache Termin geben und erkläre das deiner,Holen Frucht, von Sacharbeiter/in und wenn du schonmal da bist können die auch den Widerspruch aufnehmen.
Aber nicht vergessen du hast einen Monat, NACH ERHALT, Zeit einen Widerspruch einzulegen !!

Lg
Chris1986
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