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#1
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Hallo,
Zur Zeit wohne ich noch bei meinem Vater, da ich aber gerne mit meinem Freund zusammen ziehen möchte wollte ich mal fragen wie das. Also er ist im mom noch arbeitlos ich auch, ich bekomme aber im juli hartz4. Wie ist das nun wenn er nun arbeit bekommt und ich ( 22 jahre alt) mit ihm schon eine wohnung habe? Geht das überhaupt. Oder muss ich nach hause zurück ? Weil ich noch keine 25 jahre bin ? bitte helft mir. LG |
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#2
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Wenn du mit deinem Freund zusammen ziehen solltest, dann bildet ihr eine Bedarfgemeinschaft. Dies bedeutet gleichzeit, das ihr zusammen Leistunegn nach dem SGB II beantragen müsst.
Bei der Berechnung werden alle Einkommen die der BG zur verfügung stehen angerechnet. Gruß Diablo |
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