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Mieterhöhung

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  #1  
Alt 06.12.2007, 10:54
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Standard Mieterhöhung

Habe eine Mieterhöhung ab Januar von fast 20 Euro bekommen! Damit liegt der Preis um diese fast 20 Euro über der angemessenen Grenze. Muss die ARGE die neue Miete für ein halbes Jahr übernehmen? Muss ich mir innerhalb eines halben Jahres eine neue, angemessene Wohnung suchen?
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  #2  
Alt 06.12.2007, 19:24
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Hallo,

hast du einen Staffelmietvertrag oder ensteht die Mieterhöhung aufgrund der Nebenkosten?
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  #3  
Alt 07.12.2007, 11:56
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Es ist kein Staffelmietvertrag - die begründen das mit höheren Betriebskosten, von Verwaltung bis zu sonstwas.
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  #4  
Alt 08.12.2007, 11:49
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Hallo,

in einem Falle von Betriebskostenerhöhung, ist die Arge verpflichtet diese auch weiterhin zu zahlen.
Grundlage ist, das diese nachgewiesen werden.
Nebenkostenerhöhung die zum Beispiel durch eine Hausflurreinigung, Installation von einer Antenne etc. entstehen, werden allerdings nicht übernommen, auch nicht für 6 Monate.

Sollte die Nebenkostenerhöhung aus diesen Gründen vorliegen, musst du trotzdem nicht ausziehen, du kannst die 20€ auch von deinen Regelleistungen zuzahlen.
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  #5  
Alt 11.12.2007, 11:43
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Da stand irgendwas von allgemein gestiegenen Preisen für Nebenkosten, Verwaltung, Instandhaltung etc.
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  #6  
Alt 11.12.2007, 12:04
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Handelt es sich um die Kaltmiete oder um die Nebenkostenvorauszahlung?
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  #7  
Alt 12.12.2007, 10:16
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Die haben die Kaltmiete erhöht.
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