Mietzuschuss ??

  • Ich war von 01 / 2006 bis 05 / 2006 arbeitslos und habe Wohngeld erhalten. Ab 06 / 2006 bis 10 / 2010 war ich dann wieder in Arbeit und bin seit 11 / 2010 arbeitslos bzw. seit 12 / 2011 in Hartz IV gerutscht. Nun erhalte ich kein Wohngeld mit der Begründung: Ich hätte bereits Wohngeld erhalten und mir steht nichts mehr zu.
    Wer kann mir sagen ob und ab wann man wieder einen Anspruch hätte oder gilt der Bezug von Wohngeld das Leben lang?
    Ich weiß, das die Aufbewahrungsfrist für Informationen zu den Kosten der Unterkunft 4 Jahren beträgt und diese dann verjähren. Hat man danach wieder einen Anspruch?
    Wer kann mir da weiter helfen?

  • wenn du derzeit h4 bekommst, dann sind die kosten für unterkunft bereits damit abgegolten. h4 und wohngeld schliessen sich aus,(ausser für kinder innerhalb einer BG). lese mal den ablehungsbescheid vom wohnungsamt richtig. entweder hartz4 oder wohngeld. wahrscheinlich fährst du mit wohngeld schlechter. die meinen es also nur gut mit dir!

  • Hallo lacki,
    erstmal vielen Dank für die Antwort. Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. Nach dem Arbeitslosengeld habe ich Hartz IV beantragt. Dies wurde abgelehnt. Einer der Gründe war, das ich von 01 / 2006 bis 05 / 2006 Wohngeld bezogen habe und mir dadurch nichts mehr zusteht. So ist es richtig erklärt. Die Frage bleibt aber: Verjährt der Anspruch auf Wohngeld irgendwann oder ab wann steht mir erneut Wohngeld zu? Die Wohngeldstelle der Stadt hat den Antrag gleich abgelehnt weil ich keinen Pfennig bekomme!

  • Hallo,
    ja wovon leben wir? Unsere Kinder unterstützen uns etwas. Aber wovon ich die Miete zahlen soll, weiß ich momentan noch nicht.
    Mein Lebensgefährte verdient als Fernfahrer ca. 1.400 € Netto/ pro Monat. Er ist aber im November schwer an Krebs erkrankt und ist seit dem 14.11.2011 krank geschrieben. Seit 25.12.2011 hat er Anspruch auf Krankengeld von der Kasse.
    Das Problem ist, durch den Jahresabschluss dauert das Ausfüllen der Formulare mehr Zeit - die wir zwar nicht haben - aber das interessiert keinen weiter.
    Wir hängen so lange in der Luft mit nix bis seine Firma bestätigt das er vom 14.11. - 24.12. 2011 in der Lohnfortzahlung war und wieviel er erhalten hat.
    Die Bestätigung von der Krankenkasse das er seit 25.12.2011 Krankengeld in Höhe von 38,61 € pro Kalendertag erhält reicht dem Jobcenter nicht. Sie bestehen auf das Formular von seinem Arbeitgeber.