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#1
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Hi, ich hab eine frage.
Ich (21) wohne in meiner eigenen wohnung und hab vollzeitjob. meine freundin (17) ist noch in der schule. Ihr eltern beziehen hartz4. Es ist ja so, das wenn sie eine Lehre findet und sie eine eigene Wohnung bezahlen könnte,sie unter 25 ausziehen könnte, richtig? Da sie dann nicht mehr teil der bedarfsgemeinschaft wäre. Besteht auch die Möglichkeit das sie bei mir Einziehen könnte? Was ist aber wenn sie eine ausbildung bekommt, von der sie nicht "leben" könnte (zb nur 200€)? könnte sie dann mit dieser ausbildung dann trotzdem zu mir ziehen? Weil die miete ist ja durch mich trotzdem gedeckt. Was für wege gibt es da? lg Michael |
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#2
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Wenn die Eltern einverstanden sind und ihr euch das leisten könnt...? Leistungen bekäme sie keine!
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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Als Azubi schon. BAB oder Bafög (aber erst ab 18, wenn keine Notwendigkeit des Auszuges vorliegt). Und natürlich ihr Kindergeld.
Turtle |
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