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Neue Wohnung trotz Ablehnung der Arge

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  #1  
Alt 15.03.2009, 23:11
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Registriert seit: 15.03.2009
Beiträge: 1
Standard Neue Wohnung trotz Ablehnung der Arge

hallo ihr!!! :grins:
also ich habe eine frage... mein freund und ich (21 und 20 jahre) sind leider hartz 4 empfänger was nicht das problem ist. wir wollen eine andere wohnung wegen des schimmels den wir an der decke und wand im bad haben. und weil wir uns hier garnicht mehr wohlfühlen.tapate kommt immer runter usw. einfach scheisse hier.
also hatte ich mal angefragt ob wir umziehen dürfen und damals war ich ja bei der arge im diakonie werk gemeldet wegen einer wohnungslosikkeit geschichte... nun wurd meine akte zu der richtigen arge duisburg geschickt seit 1 jahr und nach langem suchen habe ich eine günstige und fast renovierte wohnung gefunden. kostet 11 euro mehr als die jetzige und ich gehe zur arge und hole mir noch ma die bestätigung das wir ausziehen dürfen... doch scheisse ohne weiteres machen die das garnet mehr ....
also wollen die den ermittlungsdienst einschalten der überprüft ob man hier noch leben kann ... meine befürchtungen gehen in den keller ... befürchte das die nein sagen da ja nur das bad mit schimmel is was wir jeden monat beheben durch spray usw ...
und herunterfallende tapeten und andauernde stromausfälle sind ja nicht schlimm -.-

jetzt habn wir nur die möglichkeit einfach auszuziehen die 11 euro monatlich selber zu zahlen die bei der miete fehlen und den umzug ohne hilfe schmeissen. nur habe bedenken das die dann garnichts mehr zahlen , bzw keine leistung und auch nicht den alten betrag ... bekannte meinen das die nichts sperren ... möchte aber ne nummer sicher gehen
was sagt ihr???
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  #2  
Alt 16.03.2009, 00:24
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Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 486
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Hallo Alesana,

ein nicht genehmigter Umzug hat zur Folge, dass die ARGE auch künftig nur die Kosten der alten, angemessenen Wohnung bezahlen werden. Im Falle einer Nebenkostennachzahlung für die neue Wohnung werden auch diese nur im Rahmen der alten Wohnung übernommen. Ein Umzug wird nicht bezahlt!

Sonstige Nachteile hast Du nicht zu befürchten. Warte doch mal diesen "Ermittlungsdienst" ab, vielleicht ist das Ergebnis für euch ja positiver als befürchtet.
Nur nebenbei erwähnt: Euer Vermieter ist zuständig für die Beseitigung der Mängel und darauf wird sich die ARGE berufen.

vG Berthold
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  #3  
Alt 16.03.2009, 00:45
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.967
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Sorry @ Berthold!

das mit der zukünftigen Kostenübernahme hat sich inzwischen so eingeschlichen, aber das ist nicht richtig, denn sobal z.B. eijne Mieterhöhung erfolgt ist gilt folgendes: Dann ist nämlich die neue Situation neuerlich zu prüfen und jetzt bin ich mal gespannt was "Diablo" und Co. da für Argumente liefern!

Diese Aussage hatte die ARGE mir vor Ort auch gemacht und weil meine Vermieterin sowieso die ganze Zeit gejammert hat das alles teuerer geworden ist haben wir uns hingesetzt und die Mieterhöhung von 30 € habe ich beim Sozialgericht eingeklagt, jetzt steht eine Neuberechnung an: übrigends seit 16.12.2009 steht das Urteil und der Bescheid soll jetzt zugehen!

Also so einfach geht das nicht mit der dauerhaften Festschreibung der Mietübernahme!!!! Das weis ich inzwischen vom Gericht und da ist es mir ziemlich Wurst was die Mitarbeiter und Rechtsverdreher der ARGE für Aussagen treffen! Klagen, Klagen Klagen - bis sie kotzen!!!!!!!

Gruss
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  #4  
Alt 16.03.2009, 01:14
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Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 486
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Hallo Horst,

Du meinst dass im Falle einer Mieterhöhung die "Angemessenheit der Wohnung" neu überdacht wird? Das wäre ja ne tolle Nummer. Da müsste ja unsereiner besser aus dem Koffer leben und sich erst garnicht einrichten. Da bin ich mal gespannt, was bei Dir raus kommt.

vG Berthold
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  #5  
Alt 16.03.2009, 02:24
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Registriert seit: 05.07.2007
Beiträge: 46
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Ich dachte man kann immer umziehen, nur wird eine Übernahme von Umzugskosten und Kautionsübernahme nicht genehmigt (was die eigentliche Genehmigung ist) wenn man z.B. keine Sozialversicherte Abeitsstelle vorweisen kann, die dazu auch noch in einer anderen Stadt liegt (als zusätzlicher Bonus).

Übernommen wird die Wohnung (Miete), sofern diese Unterkunft angemessen und im Rahmen der Regelleistung sind (in Berlin z.B. seit 1.3. ca 378€, in Nürnberg ca 360€).

Zumindest hat man dies mir so mehrmals in den letzten zwei Monaten bestätigt sowohl bei der Leistungsabteilung der ARGE Nürnberg, aber auch im Jobpoint in Berlin. Festnageln würde ich mich darauf jedoch nicht, das ist leider auch immer noch eine "Kann" Entscheidung seitens von der Argentur.


Wenn die Argentur nur die Kosten der ALTEN Wohnung übernehmen würde, dann kann Mann/Frau sich ja gleich im Obdachlosenheim melden.
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