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Ohne eigene Möbel - Zuschuss vom Amt? Erlaubnis zum Umziehen?

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  #1  
Alt 08.02.2008, 16:57
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Unglücklich Ohne eigene Möbel - Zuschuss vom Amt? Erlaubnis zum Umziehen?

Hallo liebe Forums-Gemeinschaft,

ich bin 25 Jahre alt und komme aus dem Saarland. Seit etwa 5 Jahren bewohne ich hier eine komplett möblierte 40 m² Wohnung, die zur Zeit durch die Arge im Rahmen von ALG II finanziert wird.

Von Anfang an hatte die Wohnung einige negative Eigeschaften - genannt seien beispielsweise die einfach-verglasten Fensterscheiben, was nicht nur zu gesteigerten Heizölkosten führt - sondern auch zu einer großen Lärmbelästigung durch die S-Bahnhaltestelle unmittelbar vor meinem Wohn-/Schlafzimmer. Der Ölofen, der sein Öl durch eine Pumpe aus dem Keller bekommt riecht im Winter nicht nur unangenehm, er hat auch ständig Ausfälle, da dieses Haus und sämtliche Rohre schon etwas älter sind.

Diese Mängel wurden allerdings enorm durch die Tatsache gemildert, daß die Wohnung von Anfang an vollständig Möbliert war und ich als junger Kerl ohne eigene Sachen und wenig Geld daher eine gute Lösung für mein damaliges Problem gefunden hatte. Nun steigert sich die Miete aber vertragsgemäß mit jedem Jahr, daß ich hier wohne um einen gewissen Prozentsatz...und inzwischen bin ich bei einer Miete angekommen, die das Verhältnis von Pro und Kontra kippt und ein weiteres Bewohnen dieser Behausung für mich unzumutbar macht. Darum will ich diese Wohnung so schnell wie möglich - spätestens aber bis Herbst (defekte Ölversorgung, explodierende Ölpreise) verlassen!

Abgesehen davon, daß ich mich nicht damit auskenne welche Kriterien erfüllt sein müssen, daß mir Arge einen Umzug "gestattet" steht für mich natürlich die Frage im Raum woher ich dann eigene Möbel bekommen kann. Habe ich möglicherweise ein Recht auf (einmalige) Zuschüsse?

Ich währe euch für Ehrfahrungsberichte und allgemeine Meinungen und Tips sehr dankbar!

Lg

Strauchdieb
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  #2  
Alt 09.02.2008, 13:50
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Beiträge: 1.307
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Hallo,

das die Arge dir einen Umzug genehmigt, halte ich für sehr unwahrscheinlich, da die Mängel die du schilderst im Sinne der Arge durchaus zumutbar sind.
Natürlich steht es dir frei, eine andere Wohnung zu suchen, wenn diese billiger als deine jetztige sein sollte werden die Mietkosten auch übernommen, doch ein Anspruch auf Umzugsbeihilfe bzw. Erstaussattung bestht nur wenn die Arge einem Umzug zugestimmt hat und diesen als notwenig erachtete.
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  #3  
Alt 09.02.2008, 15:10
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Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 2
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Hallo und danke für deine Antwort!

Salle:

Zitat:
Natürlich steht es dir frei, eine andere Wohnung zu suchen, wenn diese billiger als deine jetztige sein sollte werden die Mietkosten auch übernommen
Als ich hier im Forum dazu einige Beiträge gelesen habe fand ich mehrere Aussagen, daß die Arge bei einem nicht genehmigten Umzug weiterhin maximal soviel Miete zahlt, wie meine jetzige gekostet hatte. Trifft das zu?

Die Arge zahlt mir momentan insgesamt 300 € für meine jetzige Wohnung (360 € warm)...wenn ich nun ohne Genehmigung in eine teurere Wohnung ziehen würde, bekäme ich dann definitiv weiterhin aber den genannten Betrag?

Oder könnte es eher sein, daß die Zahlung für Miete komplett gestoppt wird, wenn die neue Wohnung mehr oder genausoviel kostet - da du in deiner von mir zitierten Antwort konkret von einer billigeren Behausung sprichst...?
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  #4  
Alt 09.02.2008, 16:31
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

es gibt Fälle in denen die Arge sich weigerte überhaupt weiterhin Miete in Höhe der alten Unterkunft zu zahlen.
Dies kommt aber sehr selten vor und geht meist einher mit anderen Umstimmigkeiten während des Bezugs von ALG2, meist ist es so, dass die Kosten in Höhe der alten Unterkunft (sofern diese angemessen war) weiter gezahlt werden und der Rest aus dem Regelsatz bestritten werden muss.

Es ist in jedem Fall anratsam, einen Umzug mit der Arge abzuklären, auch dahingehend was im falle eine ungenehmigten Umzugs noch für Kosten übernommen werden.
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