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Räumliche trennung, neue Whg vorhanden, warten aufs Amt ?

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  #1  
Alt 18.12.2008, 14:09
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Beiträge: 3
Standard Räumliche trennung, neue Whg vorhanden, warten aufs Amt ?

Moinsen

Meine Freundin und ich trennen uns räumlich, ich habe heute bescheid bekommen das ich diie Wohnung haben kann.
Die Whg entspricht allen Kriterien die das Amt so fordert:

37qm² , 200€ Kalt (260€ warm), ansonsten ist alles getan, die whg ist komplett renoviert usw...
Zum Glück habe ich einen MiniJob, kann die Whg quasi alleine ohne Probleme halten, ich bekomme von meiner Arge 211€ zusätzlich zu meinen 400€.
Frage ist nun darf ich einfach den Mietvertrag unterschreiben ? Die Kaution brauch ich vom Amt nicht, die zahl ich selber.
Ich kann nicht länger auf die Herren vom Amt warten, bis die mir mal in einer Woche bescheid geben, wenn überhaupt,...
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  #2  
Alt 27.12.2008, 22:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
Standard

Wenn du die Wohnung bezahlen kannst, kann dir auch niemand verbieten, den Mietvertrag zu unterschreiben. Das OK vom Amt ist nur wichtig, falls du Umzugskosten oder Kaution vom Amt haben möchtest. Ansonsten darfst du hinziehen, wo du möchtest, bekommst aber natürlich vom Amt immer nur den angemessenen Teil.

Also, wenn es bei dir weder um Kaution noch um Umzugskosten geht und du die Miete zahlen kannst, unterschreib ruhig!

Liebe Grüße,
Jana
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