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Schonvermögen, Vermögensanrechnung

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  #1  
Alt 14.07.2009, 16:53
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Beiträge: 9
Frage Schonvermögen, Vermögensanrechnung

Folgende Sachlage:
Meine Frau (58) und ich (61) sind HartzIV-Empfänger und besitzen eine Eigentumswohnung (69 qm), lasten- und schuldenfrei.
Wir möchten gern in die Nähe unserer Kinder umziehen und die Wohnung deswegen verkaufen.
Am Wohnsitz unserer ältesten Tochter könnten wir ein kleines Nachbargrundstück erwerben, auf dem eine intakte alte Scheune steht. Diese wollen wir in Eigenhilfe zur Wohnung umbauen. Der Ausbau wird etwa 1,5 bis 2 Jahre in Anspruch nehmen.

Unser Problem:
Wie wird der Verkaufserlös aus unserer jetzigen Wohnung "vermögenstechnisch" gesehen?
Gibt es Freistellungskriterien, die wir beanspruchen können?
Wird das neu zu erwerbende kleine Grundstück mit Scheune als verwertbares Vermögen angesehen, trotz Umbauabsicht als Wohnraum?

Wir haben außer HartzIV und die Eigentumswohnung keinerlei Vermögen und könnten bei einer Verwertungspflicht des Verkaufserlöses auch das Scheunengrundstück nicht erwerben. Es ist also ganz schön verzwickt. Aber wir hoffen, es gibt auch dafür eine intelligente Lösung. Ich zähle auf euer Fachwissen!

Gruß
hartzdame
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  #2  
Alt 15.07.2009, 19:37
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Registriert seit: 25.01.2009
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Leider hilft "Fachwissen" hier nicht weiter; in dem Moment, wo ihr eure Wohnung verkauft und nicht mehr darin lebt, zählt die (bzw. der Verkaufserlös) praktisch als verwertbares Vermögen. Und auch das neue Grundstück und die Scheune, selbst wenn ihr das kaufen könntet, ist, da im ersten "Moment" ungenutzt, verwertbares Vermögen. Der Fall ist nicht verzwickt, sondern die Durchführung unter Weiterbezug von Hartz IV schlicht kaum möglich, leider.
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  #3  
Alt 15.07.2009, 19:44
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komisch, hier wurden einige Beiträge, auch einer von mir, gelöscht!
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Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #4  
Alt 15.07.2009, 19:48
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@Schrader
Wie - gelöscht?
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  #5  
Alt 15.07.2009, 19:53
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@Schrader
Leider hat herzdame zwei Mal dieselbe Frage unter - wie ich jetzt feststellte - anderer Überschrift gestellt. Das ist nicht in Ordnung und bringt Einiges durcheinander.
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  #6  
Alt 15.07.2009, 19:54
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Hallo lirafe!

Ich hatte gestern Abend schon eine Antwort in diesem Thread gegeben. Auch andere User hatten sich an dieser Diskussion beteiligt. Ganz sicher. Aber diese Beiträge scheinen über Nacht verschwunden zusein?
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Schrader

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  #7  
Alt 15.07.2009, 20:02
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@Schrader
Siehe meine Eingabe von 19.53 Uhr, kurz vor deiner: Habe gesehen, dass sie doppelt unter verschiedenen Überschriften "gepostet" haben, läßt sich auch unter dem Usernamen nachlesen. Schade sowas.
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  #8  
Alt 15.07.2009, 20:11
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Hallo lirafe!

Stimmt, das war eine Doppelanfrage! Meine Antwort von Gestern steht in dem anderen Thread noch immer. Also es wurde nichts gelöscht! Tschuldigung!
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Schrader

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  #9  
Alt 15.07.2009, 20:15
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@Schrader170
In diesem Fall brauchst`e dich nicht entschuldigen; ist Schuld des Doppelfragers - und nervig dadurch.
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  #10  
Alt 01.09.2009, 20:02
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Beiträge: 5
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hartzdame

könnten sie die wohnung nicht einfach auf ihre kinder überschreiben als schenkung? und diese verkaufen es und kaufen die scheune?
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