U25 - Eigene Wohnung behalten oder Umzug zu Muttern?

  • Hallo.


    Ich bin U25 (um genau zu sein 18) und bin momentan noch in einer Ausbildung, welche ich jedoch spätestens Ende November 2008 abbrechen werde (da ich viel zu schlechte Leistungen erbringe - und der Beruf mir nicht liegt.)


    Nun, wegen meiner Ausbildung musste ich in eine eigene Wohnung ziehen. Wie sieht es da aus, muss ich zurück zu Mama, wenn ich keine Arbeitsstelle finde? Ich habe eine komplette Wohnung eingerichtet, lebe alleine, habe Haustiere, die nicht mitkönnten... Und verstehen tun meine Mama und ich uns auch nur, wenn wir nicht zusammenleben. Und: Wer übernimmt dann die Umzugskosten? (sowohl wenn ich eine Arbeitsstelle finde, die nicht im nahen Umkreis von Bielefeld ist als auch wenn ich zu meiner Ma ziehen muss.)


    Was soll ich tun, also wie soll ich weiter agieren? (Fortsetzung der Ausbildung ist keine Option, da ich sowieso geschmissen würde.)

  • Hallo Aline 89!


    Also wenn ich das lese komme ich nicht umher auch mal wieder kräftig Kritik an der Jugend zu äußern!


    ....werde ich im November abbrechen! Hallo?! Lehrjahre sind keine Herrenjahre und was Dir liegt oder nicht ist das eine und welche Begründung Du anführst das andere!


    Zähne zusammenbeissen und durch hat man uns früher gesagt und ob schlechte Noten oder nicht, ein Abschluss ist das Wichtigste, wie der nachher aussieht interessiert keine Sau mehr, aber mit dem Abbruch signalisierst Du eine Aufgebermentalität wenns schwer wird! Augen zu und Durch, was anderes habe ich dazu nicht zu sagen, weist Du wieviele andere Jugendliche wegen Dir eine Absage gekriegt haben?


    Ich hoffe die deutliche Kritik öffnet Dir die Augen, mich kotzt es an wenn ich solch eine Scheiss Argumentation lese - ich habe als Laufjunge angefange um eine Lehrstelle zu bekommen und in den 70-ern war's auch nicht anders wie heute, bin nebenbei auch zur Abendrealschule gelatscht und andere haben in der Disco rumgehangen.


    Zur Frage hinsichtlich dem Umzug wenn Du länger als 12 Monate Zuhause raus bist dürfte im Grunde eine alte Regelung Gültigkeit besitzen die einen Rückzug in die elterlichen Gefilde nicht mehr grundsätzlich verpflichtend macht. Ebenso kannst Du aber auch die beruflichen besseren Möglichekeiten, sofern sie vor Ort gegeben sind anführen um bei einer Notwendigkeit zur konträren Begründung etwas vorweisen zu könne.


    Gruß

  • immer wieder verwunderlich, wie Leute, welche die Situation an sich - und mich - überhaupt nicht kennen, meinen zu wissen, dass ich nur die Zähne zusammenbeißen bräuchte.


    Ich kann diese Ausbildung nicht schaffen. Ich habe vor kurzem aufgrund Krankheit drei Wochen gefehlt. Sonst habe ich 80h pro Woche nur für die Schule gearbeitet. Trotzdem habe ich keine guten Leistungen erbracht. Das musste nun irgendwann zu dem Schluss führen, dass es keinen Sinn macht, weiter in dieser Ausbildung zu verbleiben.


    Ich habe damit übrigens niemandem einen Ausbildungsplatz weggenommen, es ist eine schulische Ausbildung, die ich gemacht habe, und wir hatten sogar 9 Schüler zu wenig.


    Wie es mit beruflichen Möglichkeiten aussieht, keine Ahnung, aber ich habe gelesen, dass man nicht zurück zu den Eltern muss, sofern man die Wohnung vor der Bedürftigkeit schon hatte.


    Berichtigt mich, wenn ich falsch liege :-)


    Meine Frage mit den Umzugskosten hätt ich aber gern noch beantwortet.

  • Umzugskosten, die durch einen nicht notwendigen Umzug entstehen, musst du selber tragen. D.h., wenn dich die ARGE auffordert, wieder zu deiner Mutter zu ziehen, muss sie auch die Umzugskosten tragen. Bei einen Umzug, der durch Arbeitsaufnahme oder Ausbildungsbeginn notwendig wird, kann dir Umzugskostenbeihilfe gewährt werden. Ein Umzug ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Chancen auf dem Arbeitsmarkt vermutlich in einer anderen Stadt besser wären. Erst ein konkretes Angebot macht einen Umzug notwendig.


    Alle anderen Umzüge musst du selber finanzieren.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D