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Über 25 und ne Absage.......!!!!!!!??????

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  #11  
Alt 05.02.2009, 21:27
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Ich empfehle euch folgendes:
Dein Freund soll diesen Antrag auf Anmietung einer Wohnung schriftlich stellen! Entweder als Brief per Einschreiben oder als E-Mail. In beiden Fällen kann die Zustellung später auch bewiesen werden, nicht dass da was verschwindet. Aufgrund des schriftlichen Antrages muss sich die ARGE herab lassen, ebenso schriftlich zu antworten, d.h. dem Antrag zu entsprechen oder ihn abzulehnen.
Im Falle einer Ablehnung verfasst ihr einen Widerspruch. Daraufhin muss die ARGE einen Verwaltungsakt eröffnen und zu ihrer Entscheidung Stellung nehmen. Diesen Widerspruch bearbeitet eine gänzlich andere Person, die sich in einer schriftlichen Begründung, wohl kaum der etwas weltfremden Meinung besagter Sachbearbeiterin anschließen wird.

Wenn ihr bzw. dein Freund künftig schon persönlich bei der ARGE vorsprechen wollt, dann lasst euch den Inhalt des Gespräches protokollieren. Im Nachhinein weis oft niemand mehr etwas von einem persönlichen Gespräch!
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  #12  
Alt 06.02.2009, 09:21
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Da er über 25 ist kann er ausziehen und brauch auch keine Gründe zu nennen.Solltet ihr den Bescheid bekommen dann legt Widerspruch ein und begründet es mit der gesetzliche Regelung die besagt das er ab 25 ausziehen kann und einen eigenen Wohnraum beanspruchen kann.
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  #13  
Alt 06.02.2009, 16:58
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Beiträge: 6
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Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten.....
Wir werden jetzt Widerspruch einlegen und haben seinen Anwlat informiert.Der auch meinte das dieses Verhalten nicht ansprechend ist,und wir in jedem Falle Recht bekommen würden.
Wir und besonders ER hoffen das es so schnell wie möglich über die Bühne geht.....

Vielen Dank
Artax
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  #14  
Alt 08.02.2009, 11:29
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Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 9
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hallo

warum druckt ihr nicht die busverbindung vom internet aus und zeigt es in der arge wie schlecht es für hin und rück fahrten ist. bei schriftlichen nachweissen kann die arge nicht dass gegenteil behaupten.....

noch dazu würde ich einfach nur sagen dass der kontakt mit seinen eltern nicht besonders gut ist und dass seiner physischen verfassung nicht gut tut z.b. schlafprobleme, essstörung usw eventuell mit attest vom hausarzt holen dass es seine gesundheit beeinträchtigt.

Viel glück LG
__________________
gut
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  #15  
Alt 09.02.2009, 20:14
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Zitat:
Zitat von Berthold2008 Beitrag anzeigen
Hallo Artax!

Da er schon ALG II erhält, empfehle ich ihm, sich nach einer passenden Wohnung bis 50 qm und € 311,00 Kaltmiete zu suchen und mit diesen Wohnungsdaten (Mietvertrag noch NICHT unterschreiben) einen formlosen Antrag bei der ARGE zu stellen; etwa so...
sorry,wenn ich hier so reinplatze, aber ich habe da mal ne Frage.
Sind die 311€ kalt irgendwo festgeschrieben? Ich lese immer nur angemessen. Ist das so grob der Rahmen. Gibts irgendwo konkrete Daten zu Bayern?
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  #16  
Alt 09.02.2009, 20:35
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Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
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Hallo Hans,

kann dir nur die zuständige ARGE oder das zuständige Landratsamt sagen, da es von Region zu Region unterschiedlich ist. Ruf einfach an und frag nach.
Im Landkreis München sind es 430 € Kaltmiete und in der Stadt München sind es 450 € Kaltmiete für eine Person bei ca. 45 qm.

Gruß klaus
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