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umzug in eine größere Wohnung

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  #1  
Alt 05.01.2009, 21:23
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Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 27
Standard umzug in eine größere Wohnung

Mein Mann und ich haben jetzt eine 65 qm Wohnung die kostet 300 Euro + 75 Euro NK + 139 Gas/Strom.
Nun möchten wir in eine 4 ZKB Wohnung ziehen die hat 70 qm kostet 300 + 30 Euro + 100 Gas /Strom.
Die neue Wohnung ist in einem anderen Landkreis.
Könnte es da Probleme geben??? Weil das mehr Zimmer sind und mehr qm.
Wir ziehen einfach so um, also wir möchten keine Umzugskosten und so was haben.
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  #2  
Alt 05.01.2009, 21:27
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Beiträge: 2.967
Standard

Ja und zwar später, solltet ihr ohne Einwilligung der ARGE umziehen; denn Sozialtourismus ist nicht gewollt! Ist im Grunde auch gut so weil sonst inner die sozialsten Kommunen die Arschkarte hätte!

Aber wo liegt das Problem den Fallmanager mit dem Vorhaben zu konfrontieren und sich die Genehmigung zu holen?

Dann muss man nicht mit eventuellen Spätfolgen rechnen!

Gruss
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  #3  
Alt 05.01.2009, 22:11
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Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 27
Standard

Was für Probleme sollten denn da später kommen und welche Spätfolgen?
Zu mal ja auch die neue Wohnung viel billiger wäre, der Landkreis würde ja sogar einsparen. Und den Regelsatz der einem zu steht bekommt man doch trotzdem oder nicht?
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  #4  
Alt 05.01.2009, 22:22
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Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
Standard

Der Neue Landkreis spart aber nicht ein.

Wenn die Wohnung nicht angemessen ist (zuviel qm oder zu teuer), müsst Ihr bei eventuellen Nachzahlungen selber tief in die Tasche greifen, da die dann nicht erstattet werden.
Ebenso kann der Mietspiegel in dem neuen Landkreis anders sein.

Also versucht eine Genehmigung zu bekommen

Gruß klaus
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  #5  
Alt 05.01.2009, 23:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
Standard

Normalerweise muss eine ARGE mindestens die bisher angefallenen Kosten übernehmen, allerdings weiß ich nicht, ob das auch über den Zuständigkeitsbereich hinaus gilt.

Das eine größere Wohnung genauso günstig oder sogar günstiger ist, lässt auf einen niedrigeren Mietspiegel im anderen Landkreis schließen, d. h. die angemessene Miete dürfte unterhalb der bisher für euch geltenden liegen. Es kann also durchaus sein, dass die neue Wohnung nicht nur von der Größe, sondern auch vom Preis her unangemessen ist. Ihr würdet aber maximal die angemessene Miete für zwei Personen bekommen.

Punkt zwei: Die Wohnung ist zu groß. Zwei Personen stehen i. d. R. nur 60 qm zu. Die Nebenkosten der neuen Wohnung werden aber nur anteilig für 60 qm von der ARGE bezahlt, d. h. ein Siebtel der NK müsst ihr aus eigener Tasche bezahlen. Solltet ihr Ende des Jahres NK nachzahlen müssen, übernimmt die ARGE wieder nur die anteiligen Kosten, so dass ihr u. U. hohe Nachzahlungen selber tragen müsst.

Ohne Genehmigung umzuziehen birgt also in eurem Fall etliche unkalkulierbare Risiken. Versucht, eine Genehmigung zu erhalten, oder erkundigt euch zumindest im Vorfeld im neuen Landkreis über die angemessene Miete und Größe einer Wohnung für zwei Personen, um das finanzielle Risiko einigermaßen einschätzen zu können.

Liebe Grüße,
Jana
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  #6  
Alt 28.11.2009, 22:36
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Registriert seit: 28.11.2009
Ort: geelsberg ursprünglich aus hamburg
Beiträge: 1
hanni031187 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Umzug qm frage bitte um schnelle hilfe

Hallo

wir wohnen in einer 3 zimmerwohnung 63 qm 425 warm,und haben uns wegen sehr hohen mietmängeln eine neue Wohnung gesucht.Haben eine bekommen und ich habe angst das dass jobcenter gevelsberg nicht die wohnungskosten akzeptiert und übernimmt??? Die neue wohnung ist 70 qm goß und kostet auch 425 warm.
Jetzt habe ich angst das wir die nicht haben dürfen weil die u groß ist??? 2 personen.was ist wenn ich schwanger wäre???

Bitte um schnelle Hilfe.
Mit besten Dank im Voraus
lg hanni
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  #7  
Alt 29.11.2009, 00:51
Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2009
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 90
Standard

Jeder UMZUG muss vorher mit der ARGE abgesprochen werden !

Wer es der Arge nicht meldet, verursacht dadurch eigene Probleme. ALSO immer melden ob teurer oder billiger !
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  #8  
Alt 29.11.2009, 00:54
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Registriert seit: 14.09.2009
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 90
Standard

Zu Hanni !

Die Wohnung ist für 2 Personen angemessen, wenn sie vorher genehmigt wurde. Ich verstehe nicht warum man nicht einfach vorher fragen kann. Ihr macht euch unnötig FEINDE bei der ARGE.

Es sollte jedem klar sein, das Derjenige das letzte Wort hat, der auch die Kosten trägt. In Sachen Wohnung ist es das AMT.
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  #9  
Alt 01.12.2009, 00:43
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Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 316
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Zitat:
Zitat von uniamni Beitrag anzeigen
Zu Hanni !

Die Wohnung ist für 2 Personen angemessen, wenn sie vorher genehmigt wurde. Ich verstehe nicht warum man nicht einfach vorher fragen kann. Ihr macht euch unnötig FEINDE bei der ARGE.

Es sollte jedem klar sein, das Derjenige das letzte Wort hat, der auch die Kosten trägt. In Sachen Wohnung ist es das AMT.
Kann ich nur zustimmen. Angst macht mir aber eher das hier:

Zitat:
2 personen.was ist wenn ich schwanger wäre???

Da will doch wohl nicht jemand Schwanger werden, um auf jeden fall die Wohnung zu behalten?
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