Umzug nach Tod des Ehemannes

  • Hallo zusammen,


    folgendes Problem stellt sich für mich als Tochter. Ich wohne und arbeite in Duisburg. Meine Mutter die seit ca. 1 1/2 Jahren verwitwet ist möchte gerne von ihrem jetzigen Wohnort Alsdorf (ca. 100km) entfernt zu uns nach Duisburg ziehen. Sie ist leider hoch Depressiv und auch aktuell in psychatrischer Behandlung und steht auch unter gesetzlicher Betreuung (vom Gericht verodnet). Jetzt ist es so die Arge in Alsdorf möchte keinerlei Umzugskosten oder Mietkaution oder Doppelmiete übernehmen, weil die neue Wohnung 7qm zu groß und 30 eur zu teuer wäre. (Das Problem ist aber ich muss meine Mutter aufgrund der Depressionen und das es eine fremde Großstadt ist in meiner Nähe haben) Gibt es eine Möglichkeit über die vorgeschriebenen 45 qm und 257 eur warm + Heizkosten zu verhandeln am Telefon sowohl von Duisburg als auch von Alsdorf nein. Aber kann es wirklich sein das ich wegen 7qm und 30 eur meine Mutter alleine vor sich hinvegetieren lassen muss? Aufgrund meiner eigenen privaten Situtaion ist eine alleinige Kostenübernahme durch mich leider zur Zeit unmöglich. Dazu zu sagen wäre noch das die derzeitige Wohnung unangemessen ist mit 85 qm und 500 eur Warmmiete. Hat jemand Erfahrungen oder Tipps wie man vorgehen kann um auf einen gemeinsamen Nenner mit der Arge zu kommen?

  • Hallo Urmel!


    Da Du selbst nicht von ALG II abhängig bist, würde Deine Mutter mit Dir oder Euch in "Haushaltsgemeinschaft" leben, d.h. sie bezahlt ihren Anteil an den Wohnungskosten und kann ansonsten für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen.
    Maßgeblich für die angemessene Wohnung Deiner Mutter wären dann die von der ARGE Duisburg festgelegten "Höchstgrenzen der Kosten für Unterkunft und Heizung". Die 45 - 50 qm gelten weiterhin als angemessen, nur die Miete wird in Duisburg natürlich teuerer sein und dagegen wehrt sich die ARGE.


    Aufgrund des Gesundheitszustandes Deiner Mutter sollte das aber durchsetzbar sein, dass sie zu Euch ziehen darf, denn nur wenn ein zwingender Grund vorliegt, genehmigt die ARGE den Umzug.


    vG Berthold

  • Hallo Berthold,


    danke erstmal für die schnelle Antwort. Leider ist es aber so das die ARGE in Duisburg sich bei mehr als 45 qm querstellt, obwohl diese trotzdem noch günstiger sind. Und ich finde beim besten Willen keine Wohung die nicht am anderen Ende der Stadt ist oder die dann halt keine öffentliche Nahverkehrsanbindung hat die 45 qm hat. Was die ARGE in Alsdorf betrifft so bemängeln diese das wir nicht den Mietspiegel einhalten welcher natürlich in Duisburg höher ist (haben diesen der ARGE Alsdorf auch zukommen lassen).


    Grüße Natascha

  • Hallo Urmel,


    mich wundert, dass das alte Amt sich für die neue Wohnung interessiert. Die müssen doch nur den Umzug genehmigen.
    Wenn ihr die Genehmigung habt, läuft die Zulassung der neuen Wohnung auch über die neue zuständige ARGE. Dachte ich jedenfalls bisher.
    Ich würde versuchen mir lediglich mit der Begründung der schlechten gesundheitlichen Verfassung deiner Mutter (die ihr sicherlich von einem Arzt bestätigt bekommt) die Umzugsgenehmigung zu holen und alles weitere mit dem neuen Amt regeln. Im Grunde müsste deine Mutter die 30,- mehr aus der Regelleistung bestreiten.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

  • Hallo Urmel!


    Das Wichtigste ist, die zwingende Erfordernis des Umzuges Deiner Mutter klar zu machen. Mit allem anderen solltest Du Dich an die ARGE in Duisburg wenden.


    Wieviel qm hast Du denn Deiner Mutter in der neuen Wohnung zugedacht?


    vG Berthold

  • Und das soll für Duisburg zu teuer sein?
    Hast Du schon mal die für Duisburg geltenden "Höchstgrenzen der Kosten für Unterkunft und Heizung" bei der ARGE erfragt?


    Finde ich ohnehin nicht richtig, dass von Bundesland zu Bundesland auch noch mit den qm gehadert wird. An meinem Wohnort (in Bayern) steht einer alleinlebenden Person eine Größe von bis zu 50qm zu und selbst diese Zahl darf noch geringfügig überschritten werden!


    vG Berthold

  • genau das ist ja das Problem zu teuer ist es nicht aber die hängen sich an der QM-Zahl auf. Ich habe das Gefühl so etwas wie Einzelfallentscheidung würde es nicht geben. Es ist ja nicht so das mir das Spass macht meine 58-jährige Mutter aus ihrem Umfeld zu reißen aber ich werde am Telefon immer abgewiegelt. Und ein persönliches Gespräch kann ich auch vergessen Alsdorf hat keine Lust einen Termin so zu legen das ich diesen auch wahrnehmen könnte, weil schließlich bin ich berufstätig und Duisburg fühlt sich nicht verantwortlich solange meine Mutter noch nicht hier wohnt auch hier telefonische Abwieglung.

  • Hallo Urmel!


    Du solltest das alles schriftlich beantragen, ggf. per E-Mail!
    Du musst auch nicht endlos suchen, bis Du eine 45 qm-Wohnung in besagter Preisklasse gefunden hast. Wenn trotz aller Bemühungen nichts passendes zu finden ist, dann muss die ARGE auch die geringfügig größere und teurere Wohnung übernehmen, zumal der Gesundheitszustand Deiner Mutter keinen weiteren Aufschub der Angelegenheit mehr duldet. So würde ich argumentieren!


    Der Angelpunkt sind die Umzugskosten, denn an jenen € 30 soll das Unternehmen sicherlich nicht scheitern, nehme ich an!
    Wie schon "jalale" sagte, ist es unverständlich, dass sich die ARGE am Wohnort Deiner Mutter für die Wohnung in Duisburg interessiert. Und ebenso unverständlich ist die Reaktion aus Duisburg, welche die Genehmigung von Alsdorf abwarten möchte.


    Wie gesagt: Den Umzug schriftlich beantragen und begründen! Und zwar in Duisburg!


    vG Berthold

  • Nur zum Verständnis der ganzen Thematik Urmel!


    Bei einem nichtgenehmigten Umzug, würde die ARGE die Umzugskosten nicht bezahlen. Ferner würde Deine Mutter nur die Kosten für eine in Duisburg "angemessene" Wohnung bezahlt bekommen. In Deinem Fall also diese € 30 zu wenig!
    Weiterhin würden eventuelle Nebenkosten-Nachzahlungen ebenfalls nur im "angemessenen" Rahmen erfolgen. (Tatsächliche Kosten : Tatsächliche qm x 45 qm)


    vG Berthold