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#1
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Hallo,
meine Freundin hat folgendes Problem: Sie ist bei ihrem Vater wieder eingezogen. Beide haben einen Mietvertrag gemacht. Der Vater wohnt noch mit im Haus. Die Arge hat die Mietzahlung abgelehnt, mit der Begrüngung es ist keine abgeschlossene Wohnung. In einer WG wüde es ja auch bezahlt werden. Was läuft falsch? Die NK werden anteilig bezahlt. Wie ist es mit dem Erhalt des Hauses, da eine große Rechnung (Heizung) ansteht. Einen Darlehen wird nicht genehmigt, wegen Insolvenz. Danke in Vorrau Nicole |
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#2
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Wie alt ist deine Freundin ?
Gruß Klaus |
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#3
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Sie ist 33 Jahre alt
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#4
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Widerspruch einlegen.
Der Vater ist nicht verpflichtet seine Tochter noch zu unterhalten. Außerdem sollen beide bestätigen, dass keiner für den anderen einsteht. Mietzahlungen müssen vom Konto der Tochter auf das Konto des Vaters gehen. Halt wie bei einem "normalen" Mietverhältnis auch. Sie muss keine abgeschlossene Wohnung haben. Fragt mal bei advocat per PN nach ob er ein paar Urteile für euch hat. Gruß klaus |
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#5
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Hallo Klaus,
Widerspruch hat sie schon eingelegt, der wurde abgelehnt mit der Begründung das es keine abgeschlossene Wohnung ist. Was kann sie noch machen? Die NK werden übernommen. Ich glaube das Haus ist schon abgezahlt. Können sie trotzdem noch ein Mietvertrag machen oder soll sie lieber einen Untermietvertrag machen. Gruß NIcole |
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