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Hallo,
meine Mutter bezieht Hartz 4 und muss in absehbarer Zeit umziehen da Ihre Wohnung zu teuer ist. Meine Familie und ich (2 Erw. und 2 Kids) haben evtl. vor ein Haus zu mieten und meiner Mutter 2 Zimmer unterzuvermieten. Sie bekäme einen Mietvertrag über 2 Zimmer mit Küchen und Badbenutzung, ähnlich wie in einer WG! Jetzt meine Frage: Wären wir dann eine Bedarfsgemeinschaft, denn wir wären ja auf die Miete meiner Mutter angewiesen, wegen hoher Miete für ein so grosses Haus. Nicht das dann unser Einkommen mit angerechnet werden würde und wir womöglich voll für meine Mutter aufkommen müssten und sie dann gar kein Hartz 4 mehr bekommen würde! Hat sie dann ein Anrecht auf Übernahme der ortsüblichen Miete? Ich bin für Tips über dieses Thema sehr dankbar, viele Grüße Dani2003 |
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