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wie lange kann ich in der wohnung bleiben?

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  #1  
Alt 21.07.2008, 10:06
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Beiträge: 9
Frage wie lange kann ich in der wohnung bleiben?

Hallo!

Mein Mann ist nun ausgezogen und ich bin mit den kids allein. Die wohnung hat 90 m², ist also denke ich zu groß für uns 3. Jedoch ist sie nicht besonders teuer, denke ca. 5,- bis 5,50 EUR Kaltmiete.

Nun meine Frage: Muß ich hier gleich kündigen? Wir haben auch beide den Mietvertrag unterschrieben. Muß das Amt die Mehrkosten tragen bis ich eine passende Wohnung gefunden habe? Bin da echt verunsichert, denn eigentlich sollte ich auch hier direkt im Ort was finden, weil mein Sohn jetzt eingeschult wird.

Muß ich mich jetzt schon mit der Vermieterin kurzschließen? Viele offene Fragen!

LG Claudia
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  #2  
Alt 21.07.2008, 10:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 153
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Hallo,

sodenn du nicht genügend Einkommen hast, um den Lebensunterhalt für dich und deine beiden Kinder sicherzustellen und in die SGB II Zuständigkeit fällst, muß das Jobcenter deine derzeitige Miete (die tasächlichen Kosten) für eine Zeit lang (ich meine, für ein halbes Jahr) übernehmen, auch wenn diese die Vorgaben der Wohnunraumkosten übersteigt.

Nach Prüfung wird die Arge dann entscheiden, ob du dir im Rahmen einer bestimmten Frist eine neue Wohnung suchen mußt oder ob die Kosten als angemessen zu werten sind. Das hängt nicht ausschließlich an den qm sondern auch am Preis.

Je nachdem, wieviel ihr die "Richtwerte" übersteigt, wäre u.U. noch zu prüfen, ob es eine unzumutbare Härte darstellen würde, alleinerziehend mit 2 Kindern umzuziehen.

Zu deinem 2. Posting:
Sprich so schnell wie möglich im Jobcenter vor und gib deine Hilfebedürftigkeit an. Lass dir einen ALG II Antrag aushändigen, worauf die Behörde das Datum des entsprechenden Tages vermerkt. Rückwirkend wirst du dann ab diesem Tag ALG II erhalten, sodenn ein Anspruch besteht.
Den Antrag füllst du dann aus und gibst diesen zusammen mit den Anlagen und Kopien von Kontoauszügen, Einkommensnachweisen etc. ab. U.U. kannst du einen Vorschuß beantragen, wenn du gar nichts hast und mittellos bist. Wenn die Einkommens- und Vermögenssituation etwas komplizierter ist, kannst du dir auch eine Sozialberatungsstelle in deiner Stadt suchen, die helfen dir dann beim Ausfüllen des Antrages. Wichtig finde ich nur, schnellstmöglich beim Jobcenter vorzusprechen, damit du dir in jeden Fall ab diesem Tage einen eventuellen Anspruch sicherst.

Geändert von arimee (21.07.2008 um 10:30 Uhr)
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