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#1
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Hallo, ich habe den text leider in das falsche forum geschrieben
Geändert von Melhase (11.11.2008 um 23:47 Uhr) Grund: falsches forum |
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#2
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Hallo,
wenn Du keine Leistungen von der ARGE erhältst, steht einem Umzug nichts im Wege. Wichtig ist die Größe der Wohnung und nicht die Anzehl der Räume. Für Möbel ect. versuche es beim Sozialamt und auch beim Kreissozialamt. Aber erst ne Wohnung besorgen, bevor Du irgendwelche Anträge stellst. Vergesse nicht Wohngeld zu beantragen. |
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#3
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Hallo,
da du Mutter eines Kindes bist, steht dir eine Wohnung zu. Diese muss auch wenn du mittellos bist von der Arge gezahlt werden. Die Wohnung muss aber im Rahmen des Mietspiegels deiner Stadt liegen, die Zimmerzahl ist unwesentlich sofern sie die Quadratmeterzahl und die vorgeschriebene Kostengrenze nicht übersteigt. Wenn du im Leistungsbezug stehst, hast du auch Anrecht auf eine Erstaustattung, ob die allerdings in Sachleistungen (Möbellagern etc) oder in Auszahlung eines Festbetrages steht ist von Arge zu Arge unterschiedlich. |
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#4
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hallo, ich habe den text in das falsche forum geschrieben
Geändert von Melhase (11.11.2008 um 23:48 Uhr) Grund: falsch |
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#5
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Hallo,
die Wohnung wird in diesem Falle nicht genehmigt werden, da die Arge sich zu Recht fragen würde wie du die restlichen 150€ bei den knapp bemessenen Leistungen aufbringen willst. Solche Ausnahmen werden nur gemacht wenn der Eiegenteil minimal ist, also ca 10-35€. |
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