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Wohngeldantrag - möchte in keine Falle tappen

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  #1  
Alt 29.09.2008, 14:13
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Registriert seit: 29.09.2008
Beiträge: 4
Standard Wohngeldantrag - möchte in keine Falle tappen

Hallo Leute, seid gegrüßt.
Ich bin selbständig, lebe aber am Existenzminimum.
Seit 1.1.2008 lebe ich zusammen mit meiner Freundin in MV in einer 2 Raumwohnung.
Sie ist Studentin und hat gar kein Einkommen (Kindergeld ist gerade weggefallen da 25. Lebensjahr).
Sie sucht einen Job, wird Studium abbrechen.

Ich verdiene mit meinem kleinen Geschäft bisher extrem wenig, also 700€/Monat.
Wir werden beide von unseren Eltern am Leben gehalten wenn es eng wird.

Nun würde ich gerne alle Unterstützungen beantragen, die mir zustehen.
Ich bekomme kein Wohngeld (nicht beantragt, vergessen), zahle GEZ und Telefon voll.
Vermutlich ließe sich zumindest Wohngeld erfolgreich beantragen.
Ich will es auch noch diesen Monat tun, damit ab 01.10.08 wenigstens rückwirkend gezahlt werden kann.

Frage:
Wie soll man es angehen, was ist mit der Beziehung? Müssen wir die angeben? Welche Nachteile hat das?
Was ist wenn wir uns trennen? Wäre es besser eine WG anzumelden?

Ich freue mich über jeden Tip, wo man noch Unterstützung bekommen kann.
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  #2  
Alt 29.09.2008, 16:09
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Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Wohngeld wird lediglich an deinem Einkommen und an der tatsächlichen Miete berechnet. Es hat nix mit den Vorgaben bei ALG II Bezug zu tun.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 29.09.2008, 16:24
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Registriert seit: 29.09.2008
Beiträge: 4
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Naja mit ALG2 hat das ja eigentlich gar nichts zu tun..
Das hat keiner von uns beantragt.
Ich wollte nur wissen ob ich ne eheänliche Gemeinschaft so leichtfertig angeben kann oder ob das schon die erste Falle ist in die man tappen kann.
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  #4  
Alt 29.09.2008, 16:36
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Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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Das Wohngeld wird für den Haushaltsvorstand gezahlt (Hauptverdiener). Es muss die Anzahl der Gesamtpersonen im Haushalt angegeben werden, dabei ist es unerheblich, in welcher Beziehung ihr zueinander steht.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #5  
Alt 29.09.2008, 16:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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Da jedoch deine Freundin einen Job sucht, sollte sie sich arbeitssuchend melden. Da dein Einkommen sehr gering ist und du als Selbständiger diverse Abschreibungsmöglichkeiten hast, ist es sinnvoller, ALG II zu beantragen, sodass auch dir Unterstützung gewährt wird.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

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  #6  
Alt 29.09.2008, 18:00
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Registriert seit: 29.09.2008
Beiträge: 4
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Bisher hat sie noch die Uni verlängert für ein halbes Jahr, aber eben nur weil es sicherer schien.
Die Gängelei durch die Ämter ist ja auch alles andere als angenehm.

Inwiefern wird mir denn Unterstützung gewährt, wenn sie sich ALG2 beantragt?
Das versteh ich nicht.
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  #7  
Alt 29.09.2008, 20:09
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Beiträge: 1.110
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weil ihr dann als BG geführt werdet, und wenn dann dein Einkommen für euch beide nicht reicht, wird der Rest, also auch für dich, gezahlt.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
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