Wohngeldantrag - möchte in keine Falle tappen

  • Hallo Leute, seid gegrüßt.
    Ich bin selbständig, lebe aber am Existenzminimum.
    Seit 1.1.2008 lebe ich zusammen mit meiner Freundin in MV in einer 2 Raumwohnung.
    Sie ist Studentin und hat gar kein Einkommen (Kindergeld ist gerade weggefallen da 25. Lebensjahr).
    Sie sucht einen Job, wird Studium abbrechen.


    Ich verdiene mit meinem kleinen Geschäft bisher extrem wenig, also 700€/Monat.
    Wir werden beide von unseren Eltern am Leben gehalten wenn es eng wird.


    Nun würde ich gerne alle Unterstützungen beantragen, die mir zustehen.
    Ich bekomme kein Wohngeld (nicht beantragt, vergessen), zahle GEZ und Telefon voll.
    Vermutlich ließe sich zumindest Wohngeld erfolgreich beantragen.
    Ich will es auch noch diesen Monat tun, damit ab 01.10.08 wenigstens rückwirkend gezahlt werden kann.


    Frage:
    Wie soll man es angehen, was ist mit der Beziehung? Müssen wir die angeben? Welche Nachteile hat das?
    Was ist wenn wir uns trennen? Wäre es besser eine WG anzumelden?


    Ich freue mich über jeden Tip, wo man noch Unterstützung bekommen kann.

  • Wohngeld wird lediglich an deinem Einkommen und an der tatsächlichen Miete berechnet. Es hat nix mit den Vorgaben bei ALG II Bezug zu tun.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Das Wohngeld wird für den Haushaltsvorstand gezahlt (Hauptverdiener). Es muss die Anzahl der Gesamtpersonen im Haushalt angegeben werden, dabei ist es unerheblich, in welcher Beziehung ihr zueinander steht.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Da jedoch deine Freundin einen Job sucht, sollte sie sich arbeitssuchend melden. Da dein Einkommen sehr gering ist und du als Selbständiger diverse Abschreibungsmöglichkeiten hast, ist es sinnvoller, ALG II zu beantragen, sodass auch dir Unterstützung gewährt wird.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Bisher hat sie noch die Uni verlängert für ein halbes Jahr, aber eben nur weil es sicherer schien.
    Die Gängelei durch die Ämter ist ja auch alles andere als angenehm.


    Inwiefern wird mir denn Unterstützung gewährt, wenn sie sich ALG2 beantragt?
    Das versteh ich nicht.

  • weil ihr dann als BG geführt werdet, und wenn dann dein Einkommen für euch beide nicht reicht, wird der Rest, also auch für dich, gezahlt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D