#1  
Alt 07.10.2008, 22:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 2
Standard Allgemeine Frage - Bitte um Hilfe

Ich bin neu in diesem Forum und habe mal ein paar Fragen zum Arbeitslosengeld II.

Wieviel Stunden darf ich höchstens pro Woche bei ALG II und einem Zusatzjob von 400,00 € arbeiten?
Wieviel wird mir in Abzug gebracht und wovon? (vom ALG II/ oder dem 400,00 € Zusatzjob)
Wie hoch sind die Sozialbeiträge des Arbeitgebers (in Euro und %) wenn er mich für 400,00 € beschäftigt im Monat? Zahlt der Arbeitgeber auch einen geringen Anteil an Steuern? Wenn ja, wieviel € beträgt dieser pro Monat?
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  #2  
Alt 08.10.2008, 09:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.111
Standard

Die wöchentliche Arbeitszeit ist gesetzlich nicht festgelegt. Sollte aber so bemessen sein, dass du deiner Hauptverpflichtung, der Suche nach einem Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt, nachkommen kannst. Daher ist in der Rechtsprechung und auch in den Anweisungen der BA von ca. 30 Stunden wöchentlich die Rede. Dies ist aber nicht bindend.

Abgezogen wird immer vom ALG II. Bei einem sogenannten 400-€-Job werden 80% von dem Verdienst über 100 € bis 800 € abgezogen. D.h., du hast einen Grundfreibetrag von 100 € und zusätzlich 20% von 101 € bis 800 €. Bei Beträgen ab 801 € sind nur noch 10% Freibetrag.

Der Arbeitgeber zahlt, bei einem Verdienst bis 400 €, mindestens 30% des Gehaltes zusätzlich als Krankenversicherung (einschl. Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Steuern. Die Aufteilung beträgt 15% Krankenversicherung, 13% Rentenversicherung und 2% Steuern. Diese Beiträge dürfen nicht vom Gehalt abgezogen werden, sondern müssen vom AG zusätzlich gezahlt werden. Bei einem Verdienst über 400 € muss der Arbeitnehmer von seinem Gehalt die gleichen Beiträge zahlen.

Da dies von dem tatsächlichen Verdienst gerechnet wird, kann man keine Euroangaben machen. Ist aber leicht von jedem selber auszurechnen
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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