Nebenverdienst als Student ohne BAFöG

  • hallo,


    ich bin studentin und bekomme kein bafög mehr.momentan bekomme ich nur 300€ bildungskredit-kein kindergled oder sonstiges!
    ich habe vor meinem studium auch schon eine ausbildung zur ass. für digital-und printmedien,schwerpunkt grafik gemacht...
    ich habe nun das angebot, mir etwas als "grafikerin" für eine band dazu zu verdienen-es handelt sich dabei um reguläres werbematerial wie flyer und autogrammkarten und ein cd-cover-artwork....
    muss ich das irgendwo anmelden bzw wo? gewerbe anmelden kommt nicht in frage laut AGD für freiberufler und selbstständige...nun bin ich ja nicht in dem sinne selbstständig als dass ich den existenzgründungsprozess irgendwie formal durchlaufen hätte.
    ich will also neben meinem studium einfach ein wenig durch freie designarbeiten dazu verdienen.wer kann mir helfen wo ich das melden muss,ab wie viel einkommen ich irgendwas abführen muss ect...
    bin völlig ratlos.:confused:


    danke schon mal im voraus!

  • Kitty121
    Wenn sie als freie Mitarbeiterin irgendwo arbeitet, ist das anders, als hätte sie einen Minijob.
    lacrima83
    Ruf`doch mal bei der Bundesknappschaft an und frage dich durch. Wie beispielsweise ist das eigentlich, wenn mal als Zeitungszusteller für 160 Euro monatlich arbeitet? Irgendwo wird jeder gemeldet und muss Angaben machen und Nachweise führen. Einfach nur so ohne sämtliche Nachweise oder Anmeldung(en) hieße das Schwarzarbeit.

  • schwarzarbeit solls ja eben nicht sien-hab nur absolut keine ahnung wer für mich zuständig ist,weil man als designer beispielsweise kein gewerbe anmelden sollte ect. ect.da gibts so viel zu beachten.danke für den tip mit der bundesknappschaft :)

  • Mache eine Mitteilung an das Finanzamt, dass du als ...... arbeitest. Somit haben sie dich im Griff und es ist keine Schwarzarbeit, weil sie von dir am Jahresende die Abrechnungen sehen wollen. Weiß nicht, warum du angeblich keine Gewerbeanmeldung machen kannst. Du verkaufst Leistungen an andere. Diese Leistungen sind nicht von der MwSt. befreit, denn du schreibst ja auch Rechnungen und der andere kann sie wieder von der Steuer absetzen. Also ganz normale selbstständige Tätigkeit. Ein Friseur ist ja auch ein halber Designer und nimmt statt Maus und Computer eine normale Schere :-)

  • Zusteller werden wohl als 400-€-Leute gehandhabt. Sie bekommen das Geld voll ausgezahlt und der Arbeitgeber führt noch pauschal 25 % an Steuern ab. Die ganzen Papiere muß der Arbeitgeber machen. Zusteller soll in Arbeitsvertrag sehen, was da drin steht. Ansonsten ist er ein Selbstständiger und muß selbst für die Versteuerung sorgen.