Beiträge von trailor85

    Zusteller werden wohl als 400-€-Leute gehandhabt. Sie bekommen das Geld voll ausgezahlt und der Arbeitgeber führt noch pauschal 25 % an Steuern ab. Die ganzen Papiere muß der Arbeitgeber machen. Zusteller soll in Arbeitsvertrag sehen, was da drin steht. Ansonsten ist er ein Selbstständiger und muß selbst für die Versteuerung sorgen.

    Mache eine Mitteilung an das Finanzamt, dass du als ...... arbeitest. Somit haben sie dich im Griff und es ist keine Schwarzarbeit, weil sie von dir am Jahresende die Abrechnungen sehen wollen. Weiß nicht, warum du angeblich keine Gewerbeanmeldung machen kannst. Du verkaufst Leistungen an andere. Diese Leistungen sind nicht von der MwSt. befreit, denn du schreibst ja auch Rechnungen und der andere kann sie wieder von der Steuer absetzen. Also ganz normale selbstständige Tätigkeit. Ein Friseur ist ja auch ein halber Designer und nimmt statt Maus und Computer eine normale Schere :-)

    Na, was denn. Du machst doch eine Abrechnung mit Einnahmen und Ausgaben. Und nur der Gewinn ist für die ARGE maßgabend! Mache einen schriftlichen Vertrag mit der Kindesmutter wo Betreuungsaufwand und Lebensmittelkosten separat aufgeführt sind!

    Man muß zwischen AlgI und AlgII unterscheiden!


    AlgI: nicht mehr als 15 Std./Woche arbeiten und nicht mehr als 165 €/Monat Zuverdienst möglich. Bei mehr als 15 Std./Woche bist du nicht mehr arbeitslos! Bei Mehrverdienst als 165 €/Monat wird nach Abzug von Steuern/SV dir das zusätzliche Geld von AlgI abgezogen.


    Bei AlgII: hier kannst du so lange arbeiten wie du willst. Wenn du mehr als 1.200 €/Monat verdienst, fällst du aus AlgII raus. Wenn du Kinder hast, ist die Grenze bei 1.500 €/Monat. Bis 1.200€ /1.500 € kannst du vom Zusatzverdienst 100 € behalten und noch vom Rest zwischen 20 ...30%.


    Zu deinen Fall: Wenn du AlgI beziehst und den Job nimmst, bist du nicht mehr AlgI-arbeitslos. Oder du machst ihn und da der Job zu gering fürs Leben ist, meldest du dich für AlgII an! Aber alles eine Rechenfrage. Wenn du vermögend bist, lohnt sich AlgII auch wieder nicht.

    Ist m. E. fertig. Kann nicht mehr neu gemacht werden.


    58er-Reglung sagt weiter aus: Dass man 17 Wochen im Jahr weggehen kann, ohne ständig zu Hause erreichbar zu sein. Man muß sich nur abmelden. **** Man fällt aus der Arbeitslosenstatistik raus *** bekommt keine Vermittlungsangebote mehr (man muss also nicht mehr Angst haben, dass der Briefkasten vor Angeboten überquillt) *** Man kann nur in Rente geschickt werden, wenn man seine Altersrente ohne Abschläge erhält.


    Wer keine 58-Reglung hat und jetzt z.B. 61 Jahre alt ist kann z.B. in Rente gehen mit ... % Abschlag. Jetzt kann die ARGE sagen, dass du in Rente gehen must, damit sie dich loshaben. Die Rentenkürzung bleibt aber immer bestehen! Denke nicht, dass du mit 65 die volle Rente bekommst!


    Was passiert, wenn du Rente bekommst? Die Rente wird so gering sein, dass sie unter HartzIV ist und du dann wieder Sozialhilfe beantragen must. Ein Teufelskreis!


    Wenn du die 58-Reglung hast und einen Job antrittst, dann fällt die 58-er Reglung für dich wieder flach. Habe das selbst erlebt. Aber ich mußte es machen, da man mit HartzIV und einer 65 m2 Wohnung und alleinstehend (Sohn ausgezogen) nur 701 € bekommt, wobei die Wohnung schon allein 480 € warm kostet. In ein Türkenviertel mit wollte ich nicht gerade ziehen, denn dann kann ich mich gleich erschießen.

    Gehe zur ARGE. Trage dein Problem vor und höre die Entgegnunggründe an. Und die schreibe hier rein zur Diskussion/Entgegnung. Die ARGE bezahlt nur die qm, die einer Person mit Kind zustehen und nimmt nur den qm-Preis lt. Liste. Wenn du aber mit noch geringeren Mietpreisen ankommst, bezahlen die nur diese geringe Miete. ARGE-Motto: Nichts bezahlen oder nur sowenig wie möglich!

    @ uniamni


    Deine Antworten sind richtig und waren ok im Ton. CATWEEZLE bringt hier nur schlechte Stimmung rein. Wahrheit ist Wahrheit und niemand muß alles umfassend wissen. Und was er dann hier vorbringt, sollte richtig sein und das war es von dir!


    Ja, der Umzug oder das Selbstbezahlen der Wohnung ist normal bei HARTZ IV. Es lebe unser Sozialstaat. Aber jeder bekommt das was er verdient! Wenn man SPD, CDU, FDP wählt bekommt man die Quittung. Die SPD hat zwar HartzIV erfunden, aber die anderen Parteien nutzen es unvermindert und so sind sie auch schuldig. Das schlimme ist ja nur, dass vor Hartz die BRD fü Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zwischen 30 - 35 Milliarden ausgab und jetzt das gleiche bezahlt und dazu noch das soziale Leben vergiftet hat.

    Von den HartzIV-Beziehern fordert man Ehrlichkeit, aber das Amt betrügt en gros! Beispiel: In der 49.000-Leute-Stadt. 779XX gibt es die Städtische Wohnungsbau GmbH, die Wohnungsbewerbern normale Wohnungen zur Miete anbietet (1-Zi, 41 qm, KM 217 €, NK 110 €*** 3-Zimmer, 55 qm, KM 330 €, NK 91 € ** 3-Zimmer, 77 qm, KM 427 € , NK 120 € *** 3-Zi, 72 qm, KM 410 €, NK 120 €). Ich habe mal die Kaltmiete/qm ausgerechnet und komme auf 5,29 €, 6 €, 5,55 € und 5,69 €. Die Nebenkosten habe ich nicht berücksichtigt. Das Kommunale Amt bezahlt aber bis 45 m2 nur 4,87 €/qm und bis 91 qm nur 4,43 € und natürlich nur bis zur festgelegten Wohnungsgröße .Und wenn im SGBII drin steht, dass eine Einzelperson einen Wohnraum von 45 .. 50 m2 zusteht, werden einfach vom Amt nur 45 qm berechnet. Die Politik tönt zwar rum, dass jeder 361 € bekommt, aber hinten holt man es sich wieder!

    Ich habe seit Jahren die 58er-Reglung. Ich bin jetzt 61. Das heißt, dass die ARGE mich nicht mehr vermittelt, ich aus der Arbeitslosenstatistik rausfalle, das AlgII-Geld erhalte und nur in Rente geschickt werden kann, wenn ich Rente ohne Abschlag bekomme. Bei Nicht-58er kann die ARGE z.B. einen 63-jährigen zwangsweise in Rente schicken, auch wenn er dadurch z.B. 18 % Rente bis zu seinem Tode weniger bekommt. Mein Problem: Nachdem ich die letzten Jahre in der Schweiz gearbeitet hatte und ab und zu mal wieder AlgII bekam, weil keine Arbeit in der Schweiz war, habe ich mir nun in Deutschland wieder allein (!) eine Arbeitsstelle gesucht. Jetzt hat aber die deutsche Zeitfirma irgendwie bei der ARGE wahrscheinlich Zuschuss holen wollen und hat dort angefragt. Scheinbar ist ein Mitarbeiter der ARGE stutzig geworden und rief mich nun an und sagte, dass ich durch die Arbeitsaufnahme die 58er-Reglung verliere, sobald ich den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe! Ist das rechtens? Nach welchen §§ des SGB II? Sie wollen, dass ich nicht arbeite. Aber ich bekomme nur 719 € AlgII, wovon ich 480 € schon allein für die Miete bezahle. SO kann ich nicht leben. Das AlgII-Geld ist so gering, weil die 65 m2 Wohnung zu groß sei und die ARGE nur die Mieten und Kaltkosten von einfachsten Wohnungen zugrunde legt! Das sollte auch mal statistisch erfasst werden, wer noch selbst für seine Wohnung zuzahlen muß. Frech ist noch, dass man Einzelpersonen 45 ... 50 m2 lt. SGBII zugesteht, die ARGE aber nur mit 45 m2 rechnet. Maffia!