Rausschmiss aus 58 er-Reglung

  • Ich habe seit Jahren die 58er-Reglung. Ich bin jetzt 61. Das heißt, dass die ARGE mich nicht mehr vermittelt, ich aus der Arbeitslosenstatistik rausfalle, das AlgII-Geld erhalte und nur in Rente geschickt werden kann, wenn ich Rente ohne Abschlag bekomme. Bei Nicht-58er kann die ARGE z.B. einen 63-jährigen zwangsweise in Rente schicken, auch wenn er dadurch z.B. 18 % Rente bis zu seinem Tode weniger bekommt. Mein Problem: Nachdem ich die letzten Jahre in der Schweiz gearbeitet hatte und ab und zu mal wieder AlgII bekam, weil keine Arbeit in der Schweiz war, habe ich mir nun in Deutschland wieder allein (!) eine Arbeitsstelle gesucht. Jetzt hat aber die deutsche Zeitfirma irgendwie bei der ARGE wahrscheinlich Zuschuss holen wollen und hat dort angefragt. Scheinbar ist ein Mitarbeiter der ARGE stutzig geworden und rief mich nun an und sagte, dass ich durch die Arbeitsaufnahme die 58er-Reglung verliere, sobald ich den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe! Ist das rechtens? Nach welchen §§ des SGB II? Sie wollen, dass ich nicht arbeite. Aber ich bekomme nur 719 € AlgII, wovon ich 480 € schon allein für die Miete bezahle. SO kann ich nicht leben. Das AlgII-Geld ist so gering, weil die 65 m2 Wohnung zu groß sei und die ARGE nur die Mieten und Kaltkosten von einfachsten Wohnungen zugrunde legt! Das sollte auch mal statistisch erfasst werden, wer noch selbst für seine Wohnung zuzahlen muß. Frech ist noch, dass man Einzelpersonen 45 ... 50 m2 lt. SGBII zugesteht, die ARGE aber nur mit 45 m2 rechnet. Maffia!