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#1
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ich bin tagesmutter und bekommen ab diesen monat hartz 4 meine frage ist durfen die das anrechnen mein tageskind ist von 12 - 19.00 uhr bei mir die ganze woche das heist sie bekommt mittagessen und nachmittags nochmal was abendbrot auch . ich bekomme dafür schon echt wenig ich bekomme so im durchschnitt 160-170 euro im monat. also können sie mir das geld anrechnen . wäre ja ne frechheit weil ich das kind ja schliesslich auch ernähren muss.
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#2
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ich denke mal, dies wird wie normales einkommen angerechnet, natürlich auch hier wieder nach abzug des freibetrages..
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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#3
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Ich kenne mich im Tagesmutterbereich nicht so gut aus aber du bekommst ja sicher einen Teil für deine Arbeit und einen anderen Teil für die Verpflegung.Dies ist doch auch in jeden Kindergarten so.Sie können dir nur anrechnen was dein tatsächlicher Verdienst ist.Du wirst aber nachweisen müssen was du für die Verpflegung des Kindes berechnest.
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#4
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Na, was denn. Du machst doch eine Abrechnung mit Einnahmen und Ausgaben. Und nur der Gewinn ist für die ARGE maßgabend! Mache einen schriftlichen Vertrag mit der Kindesmutter wo Betreuungsaufwand und Lebensmittelkosten separat aufgeführt sind!
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