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#1
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Hallo,
kann mir jemand eine Frage beantworten? Und zwar beziehe ich ALG 2 und habe eine Teilzeitstelle angenommen bei der ich mit meinem eigenen PKW fahren muß. Nun wird mir von der Firma KM-Geld bezahlt. Meine Frage also nun dazu. Wird das KM-Geld vom Amt auch angerechnet bzw. gekürzt oder dürfen die das nicht? Habe im Internet nichts zu diesem Thema gefunden. Für jede Antwort DANKE !!!! |
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#2
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kommt darauf an
zunächst ist es ein geldwerter Vorteil die Gerichte tendieren jedoch dahin, Spesen, die sich im Rahmen des steuerlichen vorschriften halten |
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