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#1
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Seid Alle gegrüßt,
![]() ich habe seit vier Monaten eine Nebentätigkeit und nun ist mein Arbeitgeber der Ansicht, dass er zuviel Leute beschäftigt und will deshalb Personal abbauen. Da ich ja nun auch ALG2 beziehe, würde ich gerne mal wissen, wie es sich verhält, wenn mir der Arbeitgeber aus dem Grund kündigen sollte. Bekomme ich dann eine Sanktion, weil ich den Job verloren habe? Im Prinzip kann ich ja nichts dafür und ich habe mir da auch nichts zu Schulden kommen lassen. Aber ich weiß leider nicht, wie es sich überhaupt mit Sanktionen verhält. Es wäre schön, wenn Ihr mir da mal weiterhelfen könntet. Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten. Viele Grüße von carodina |
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#2
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Nein, Du hast in diesem Fall mit keiner Sanktion zu rechnen, die gibt es nur, wenn Du z.B. Termine nicht wahrnimmst oder Deinen Meldepflichten nicht nachkommst.
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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Sanktion gäbe es nur bei grob selbst verschuldetem Verhalten, wirst du gekündigt, muss das JC zahlen.
Übrigens sollte man Sanktionen immer rechtlich prüfen lassen, da die meisten Sanktionen unrechtmässig ausgesprochen werden oder an Verfahrensfehlern leiden! Das ist genauso wie mit den Bescheiden dieser JC, alles überprüfen lassen, im Forum nachfragen oder einen Anwalt aufsuchen. |
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#4
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Wenn man nicht ganz dumm ist lässt sich der Bescheid schon nachvollziehen.Soviel steht da nun auch nicht drauf wofür man dann auch noch einen Anwalt bemühen muß der auch bezahlt werden will.Bevor du dir unnötige Kosten auferlegst müßtest du mal schauen ob es in deiner Nähe vielleicht eine Arbeitsloseninitiative gibt.Die helfen auch und das kostenlos.
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