Pfändung von unbeweglichem Vermögen

Diese Pfändungsform kann Überschuldeten vor allem drohen, wenn ein Immobiliendarlehen ausgefallen ist. Dann hat der Kreditgeber die Möglichkeit, Hypothek oder Grundschuld, die als Kreditsicherheit bestellt wurden, zu verwerten. Dies geschieht durch Vollstreckung in das Grundstück, die für den Betroffenen schlimmstenfalls den Verlust seines Grundbesitzes und damit seines Heimes bedeutet.

Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen kann dabei in folgenden Formen erfolgen

  • Eintragung einer Sicherungshypothek
  • Zwangsversteigerung
  • Anordnung der Zwangsverwaltung

Gegen eine drohende Zwangsvollstreckung in das Grundstück kann sich der Schuldner nur in wenigen Fällen effektiv wehren. Er kann zwar bei Gericht einen Vollstreckungsschutzantrag stellen, diesem wird aber nur bei Vorliegen ganz außergewöhnlicher Umstände entsprochen, die für den Schuldner eine besondere Härte begründen würden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Schuldner schwer krank ist oder er unmittelbar nach dem festgesetzten Termin zur Räumung ausziehen will.