Wie komme ich ohne auszuziehen aus der Bedarfsgemeinschaft raus?

  • Moin Moin!


    Ich habe ne Frage zum Thema Bedarfsgemeinschaft, Untermiete und den dazugehörigen Leistungen...


    Ich (20) wohne bei meiner Mutter, welche seit einigen Jahren Hartz 4 bezieht. Wir beiden wohnen alleine in einer Wohnung... Nun habe ich vor einem Monat ein Freiwilliges Soziales Jahre angefangen bei dem ich 342€ im Monat verdiene. Da wir nun in einer Bg wohnen, werden ihr (abzüglich des Freibetrags) ~220€ im Monat von ihren Leistunen gekürzt... Das nervt mich an, da ich diese Summe ausgleichen will, da sie nicht wegen mir mit weniger geld zurechtkommen soll...


    Nun zu meiner eigentlichen Frage... Ich bin ja nu nicht arbeitslos, hab gerade mein Abi in der Tasche und bin ja nun im FSJ... gibt es eine Möglichkeit aus der Bedarfsgemeinschaft rauszukommen? Ich will nicht, nur weil meine Mum keinen Job findet (seit Jahren... sie hat - genauso wie Ich... ein hoch auf die Gene - schweres Rheuma und aufgrund ihres Alters kann sie kaum noch stehen), mit 118 € im Monat auskommen müssen...


    Ich habe mich gefragt, ob es möglich ist einen Untermietsvertrag ihr aufzusetzen um ihr dann einfach das kindergeld zu geben....


    Kann mir da einer Helfen? Also wie gesagt ich will aus der Bg raus habe nur keine Ahnung vom SGB ^^


    Hoffe man kann mir helfen!


    Lieben Gruß Olaf

  • Wie genau sich das bei einem freiwilligen sozialen Jahr verhält, kann ich mit letzter Bestimmtheit nicht sagen; aber bei einer meiner Meinung nach vergleichbare Situation im Falle einer "richtigen" Ausbildung hat man keine Schwierigkeiten, aus der BG rauszukommen. Sobald man eigenes Einkommen hat - wie beispielsweise Ausbildungsentgelt - oder in deinem Falle dieses soziale Jahr, ist man eigentlich automatisch raus und zählt nicht mehr zur BG (= Bedarfsgemeinschaft), aber noch als HG (=Haushaltsgemeinschafts-)Mitglied.


    Ich würde das dem Amt so melden und explizit auch dazu schreiben und eine entsprechende Erklärung von euch beiden, also deiner Ma und dir, beifügen, dass ihr gegenseitig nicht füreinander einsteht, daher "nur" noch eine HG seid. In dem Fall wird nicht dein ganzes Einkommen angerechnet, aber der auf dich entfallende Mietanteil entfällt, den müßtest du hälftig dann selbst tragen. Allerdings würde ich auch schreiben, dass du das Kindergeld von deiner Mutter weitergeleitet erhälst, damit sie ihr das nicht mehr als Einkommen anrechnen. In der Regel reicht denen eine einfache Erklärung nicht aus.Wir mußten die Weiterleitung durch einen Dauerauftrag nachweisen. Möglich und sicherer wäre aber auch, dass ihr beide, also deine Mutter und du, bei der Familienkasse einen "Abzweigungsantrag" stellt, damit das kindergeld künftig an dich überwiesen wird. Was ihr im "Innenverhältnis" untereinander tut, bleibt ja eure Sache.


    Gruß. Lirafe

  • Ich verstehe auch gerade nicht ganz, warum nur deine Mutter LEistungen nach SGB II erhält und du nicht, obwohl ihr eine Bg seid. Normalerweise müsste euch auch der REgelsatz für dich (ich glaube, 287 Euro) zustehen, weshalb durch dein Gehalt doch eigentlich nur dein Regelsatz gekürzt werden dürfte und du demnach durch den FReibetrag mehr GEld hättest ...


    Oder habe ich da gerade einen Denkfehler???


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Jana & Kitty
    Ihr meint, dass er trotz Einkommen in der BG bleibt? Ist das bei dem Einkommen durch das freiwillige soziale Jahr anders geregelt, als bei "normalem" Ausbildungsentgelt? Wenn nicht, fliegt er doch automatisch `raus, eben auch, ob er das will oder nicht.
    Gruß. an euch Lirafe

  • Hallo zusammen,


    ein Kind fällt nur dann aus der BG raus, wenn es für seinen Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen selbst aufkommen kann. Es wird also der Bedarf nach SGB II ermittelt (zzgl. Freibetrag) und dann wird geschaut ob dieser Bedarf durch das Einkommen gedeckt wird. Ist das nicht der Fall, bleibt das Kind in der BG. Das Einkommen wird auf die gesamte BG angerechnet, die Freibeträge gelten natürlich.
    So, wie Kitty schon sagt, springt unterm Tisch mehr bei raus.


    Bei 342 + 164 Kindergeld kann das gut sein, hängt ja auch von der Miete ab.


    LG, Jalale.

  • Ich kann nur sagen wie das bei mir war.Mein Sohn bekommt ein Ausbildungsgeld von 310 Euro und wir dachten auch das er wenn er nicht mehr in die BG gerechnet wird mehr hat.Da war ich leider im Irrtum.Ich hatte eine ganz nette SB die mir das mal als BG und dann als HG ausgerechnet hatte und es war tatsächlich so das er mehr hat wenn er zunächst in der BG verbleibt.Ganz anders sieht das dann aus wenn er nach der Lehre normal verdient.Allerdings wird er dann sowieso ausziehen.