Zurückerstattung!!!Richtig???

  • Hallo!


    Habe in Berlin Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten und der letzte Bescheid war vom 26.1.09
    Danach habe ich in Berlin keinen weiteren Antrag gestellt, sondern in einer anderen Stadt.
    Habe somit aber trotzdem das gewährte halbe Jahr noch in berlin gelebt, hab nur meine post wo anders hin schicken lassen, da ich etwas seltener da war als vorher und ich viel post bekomme.
    Habe ja somit auch nur eine ummeldebescheinigung von Juli 09, weil ich dann auch erst umgezogen bin.
    nun hab ich einen brief im briefkasten gehabt wo ich denen über 700 euro für das halbe jahr zurück zahen soll.
    nur eigentlich muss ich das doch nicht.oder?


    mfg und danke

  • Hallo ydnam,


    also auf den ersten Blick würde ich sagen, dass das Jobcenter im Recht ist, weil du dich nunmal nicht woanders länger aufhalten "darfst". Für den Zeitraum, in dem du dich nicht dauernd an deinem gemeldeten Wohnort aufgehalten hast, kann das Jobcenter die Leistung zurück fordern.


    Nun will ich trotzdem versuchen dir zu helfen.
    Wie ist denn die Rückforderung begründet? Nach welchem § ist sie erlassen worden?
    Du hast doch sicher bei der Post einen Nachsendeauftrag gestellt um deine Post umzuleiten. Der Absender kriegt von der Aktion nichts mit. Von daher glaub ich nicht, dass das Jobcenter durch die neue Postanschrift Wind von deiner Abwesenheit bekommen hat. Eine Garantie ist das aber nicht.


    Lege erstmal Widerspruch ein. Die Argumente können wir besprechen, wenn du mir die oben gestellten Fragen beantwortet hast.


    LG, Jalale.

  • Um ehrlich zu sein hier steht nix von irgendeinem Paragraphen.
    dort steht nur zahlungsaufforderung.
    oben rechts im brief steht eben Regionaldirektion Berlin_Brandenburg Forderungsmanagement
    Mein zeichen usw.
    und dann steht drin: sie haben folgende zahlungsverpflichtungen:
    Forderung: Leistung für Unterkunft und Heizung
    Bescheid 28.8.09
    Forderung: leistung für Unterkunft und Heizung
    Bescheid 01.07.09
    Forderung Leistungen zur sicherung des lebensunterhalts
    Bescheid 26.01.09


    und wie gesagt ich habe den letzten antrag im januar bewilligt bekommen somit lief das ganz zum 31.6.(oder 30.6.) aus, habe somit keinen bescheid vom 1.7. und auhc nicht vom 28.8.


    ja habe einen nachsendeantrag gestellt,ich dachte ja auch das die das so nicht mit bekommen.


    wie kann ich denn gegen etwas wiederspruch einlegen wenn ich nicht genau weiss gegen was?durch den fehlenden paragraphen.


    aber danke schon mal das du mir helfen magst:)

  • Wie, und dann steht nicht mal eine Begründung?
    Also Widerspruch kannst du trotzdem gegen dieses Schreiben einlegen. Beziehst dich auf das Zeichen, begründest den Widerspruch damit
    a) keine Leistung (und damit doch auch keine Bescheide?) in den besagten beiden Zeiträumen erhalten zu haben und
    b) keine Begründung vorliegt, bzw. du widerlegst die Begründung.


    LG, Jalale.

  • ok das werd ich tun danke schön erstmal.
    was würde es noch für möglichkeiten geben das die das raus bekommen haben?
    zu mal ich mit denen posttechnisch nichts zu tun hatte in demganzen halben jahr,also hätten sie es nciht mal über den nachsende antrag raus bekommen können.
    versteh das nicht...:confused:

  • hallo,


    so wie ich es lese, ist die zahlungsaufforderung von der rechnungsstelle..
    die kommt nicht vom bearbeiter, wo sonst die bescheide herkommen, es müßte aber ein bescheid mit anhörungsbogen vorrausgegangen sein, um das die rechnungsstelle einen zahlungsaufforderung schreibt..


    ich würde dir auch raten, es so zu tun, wie jalale es schreibt..


    viel glück dabei
    lg
    BineNRW