Anrechnung Privatdarlehen zur Existenzgründung..

  • Hallo,


    ich habe mich im Juli diesen Jahres selbstständig gemacht bzw Gewerbe wurde schon im April angemeldet.
    Bis dahin hatte ich schon Gründungsvorkosten in Höhe von knapp 3000,- für Schuklung..Wareneinkauf ect...
    Im April wurde mir ein Privtadarlehen zur Existenzgründung ausgezahlt von dem die ARGE auch wusste und den Darlehensvertrag schon vorliegen hatte.
    Nun hat die ARGE bemerkt das ich ja schon im April das Gewerbe angemeldet hatte... hab aber wohlgemerkt erst im Juli ERöffnung gehabt und bis dahin auch keinerlei Betriebseinnahmen gehabt... und wollte nun für den Berechnungszeitraum April/Mai eine EKS welche sie auch bekamen.
    Da das Privatdarlehen im April ausgezahlt wurde ( 10.000 ) Euro, ich aber im April und Mai nur Betriebsausgaben hatte von 4.000 € wird mir nun die verlbeibenden 6.000 € komplett als Betriebseinnahme angerechnet obwohl diese ja gar nicht mehr vorhanden waren denn von den 10.000 Euro hat alleine mein Konto über 3.000 geschluckt da ich den Dispo den ich bezüglich der Gründungsvorkosten schon aufnahm wieder abgedeckt werden musste.. sprich von den 10.000 blieben dann ca. 6.000 € übrig die ich dann auf mein Geschäftskonto transferiert hatte und dann im April und mai auch nochmals Betriebsausgaben hatte.


    Die ARGE rechnet aber nun die vollen 10.000 Euro an da sie im Berechnungszeitraum April eingegangen sind aufs Konto..abzüglich der Betriebsausgaben von 4.000 €, sprich sie wollen nun für April und Mai die volel Leistung von von mir zurück plus Krankenkassenbeiträge.. insgesamt ca. 3000 € !
    Dabei hab ich das Geld doch nicht privat verwendet zum Leben sondern mir meien Existenz aufgebaut.
    Ich habe nun vor erst mal Widerspruch einzulegen, macht dies Sinn? Und wenn ja auf welche Paragrapen des SGB II kann ich mich da gegebenen falles berufen. Gibt irgendeine Möglichkeit sich da rauszuwinden, denn ich finde das schon ganz schön unfair und muss ehrlich sagen das meine neu aufgebaute Existenz so schon auf dem Spiel steht...denn woher soll ich nun die 3000 € nehmen die die ARGE nun zurück möchte? Meine Steuerberaterin riet auch zum Widerspruch, kennt sich aber leider mit den Sozialhilfe Gesetzen gar nicht aus.


    Aber wie ich das sehe hätte ich das Gewerbe einfach erst im Juli anmelden sollen dann wäre nichts passiert?.. das ergibt doch keinen Sinn!


    Hat hier jemand einen Rat oder Tip für mich zum Schreiben eines Widerspruchs?


    Vielen Dank!


    liebe Grüße


    M.H ( weiblich, alleinerziehend, 4 Kinder und selbstständig)

  • Danke für den Zuspruch Kitty, aber doch..genau das kann die ARGE laut dem Sozialhilfegesetz ist dieses Darlehen als Betriebseinnahme zu werten.
    Aber ist es rechtens das sie da kein Unterschied machen als Privatperson udn als Selbstständige...


    hoffe auf noch Tips zum Verfassen des Widerspruchs.. mir liegt das schreiber solcher förmlichen Briefe nicht so :o(

  • Soweit ich weiß, darf die ARGE kein GEld als Einkommen anrechnen, das von Anfang an nur als Darlehen gedacht ist und zurückgezahlt werden muss. GEh auf jeden Fall in Widerspruch!!!


    Und schau mal, ob du einen Beratungsschein für einen Anwalt bekommst oder vielleicht bist du schon Gewerkschaftsmitglied und hast darüber Sozialrechtsschutz?


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Danke für Eure Antworten...


    Zitat

    Soweit ich weiß, darf die ARGE kein GEld als Einkommen anrechnen, das von Anfang an nur als Darlehen gedacht ist und zurückgezahlt werden muss. GEh auf jeden Fall in Widerspruch!!!


    Dieses soweit ich weiss bringt mich nicht weiter.. ich bräuchte Gesetze die dies belegen und auf die ich verweisen kann.



    Das mit dem Anwalt und Beratungshilfeschein wäre auch noch eine Option falls mein Widerspruch abgelehnt wird.. so schnell gebe ich nicht auf! Ich muss das Darlehen doch zurückzahlen ab Dezember.


    Geschäftskonto hatte ich zu der Zeit noch keines..darum gingen die 10.000 erst mal aufs Privatkonto und davon dann 6.000 aufs Geschäftskonto.


    Und ich weiss immer noch nicht was und wie ich den Widerspruch verfassen soll... und am Freitag ist die Frist abgelaufen....:eek:

  • Du brauchst doch in den Widerspruch nur reinschreiben das das Geld ein Privates Darlehen ist welches du auch zurückzahlen mußt und für deine Selbstständigkeit gedacht war und dafür auch verwendet wurde.Anhand von Unterlagen kannst du das doch auch belegen.Du mußt nicht zwangsläufig auf irgendwelche Paragraphen hinweisen.Schließlich bist du ja kein Anwalt und die Widerspruchsstelle muß deinen Einwand ja begründen.Der Weg selbst zu einem Anwalt zu gehen bleibt dir immer noch.

  • Absender:
    Name ........................................................
    Straße .......................................................
    PLZ/Ort .....................................................
    Kunden-Nummer / Nummer der Bedarfsgemeinschaft: ...................................................................


    An
    ..........................................................
    ..........................................................
    ..........................................................
    ..........................................................


    .............................[Ort], den ...........................[Datum]



    Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom .........................................................


    Sehr geehrte Damen und Herren!


    Gegen Ihren Bescheid über Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom .................................... [Datum], mir zugegangen am .................................. [Datum],


    lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.



    Begründung:


    Mit dem oben genannten Bescheid haben Sie meinen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende aufgrund eines privat gewährten Darlehens zur Geschäftseröffnung abgelehnt.


    Beigefügte Belege sollen die Verwendung des Darlehens erklären :


    1. Einnahmen 10.000,-- €


    2. Ausgaben
    2.a. Computer ./. 3.000,-- €
    2.b. Schreibtisch ./. 500,-- €
    2.c. Software ./. 150,-- €
    usw. usw..


    Ich beantrage daher, das Darlehen nicht als Einkommen/Vermögen anzurechnen und mir ungekürzte Leistungen nach SGB II zu bewilligen.


    Mit freundlichen Grüßen


    .......................................[Datum] .......................................[Unterschrift]

  • Ich danke Euch von Herzen sehr :)


    Zitat

    Du brauchst doch in den Widerspruch nur reinschreiben das das Geld ein Privates Darlehen ist welches du auch zurückzahlen mußt und für deine Selbstständigkeit gedacht war und dafür auch verwendet wurde.Anhand von Unterlagen kannst du das doch auch belegen.Du mußt nicht zwangsläufig auf irgendwelche Paragraphen hinweisen.Schließlich bist du ja kein Anwalt und die Widerspruchsstelle muß deinen Einwand ja begründen.Der Weg selbst zu einem Anwalt zu gehen bleibt dir immer noch.


    genau das hab ich mündlich der ARGE-Sachbearbeiterin ja auch schon gesagt aber sie blieb bei der Meinung das deren Gesetze was anderes besagen..nämlich das das darlehen als Betriebseinnahme zu werten ist. Komischerweise sind in dem Bescheid darüber aber auch keine Paragraphen aufgeführt die diese Aussage beweisen und darauf werd ich auch im Widersruch noch hinweisen.


    Danke Catweezle, das hilft mir schon mal enorm weiter.. vielen lieben Dank!

  • Das Geld ist mE nicht als Einkommen zu berücksichtigen, da es sich um eine zweckbestimmte Einnahme handelt, die nicht dem selben Zweck wie die Leistungen nach dem SGB II dient, siehe § 11 III Nr. 1a SGB II. Eine entsprechende Zweckbindung hast Du mit dem Kredigeber doch sicher vereinbart, oder ;)


    Passende Rechtsprechung findet sich gerade heute in den News ;)
    http://www.sozialleistungen.in…lg-ii-angerechnet-werden/


    Gruß


    Philipp