umzug und arge

  • hallo und schön das es euch gibt,hab schonmal mit grossen interesse gelesen und ähnliche probleme,allein mit 2 kleinen kindern/junge und mädel wohne ich in einer 2-r-whg-70m´,habe nun eine 4-r-whg-68m´gefunden weil baby und schulkind es geht einfach nicht mehr,der mietpreis ist zwar gleich,aber ich habe hier noch diese sonderregelung/mietzahlung weil ich schon vorher die whg hatte,so läge die neue whg mit ca 70.- drüber die ich auch selbst zuzahlen würde,
    meine frage:muss ich unbedingt vorher 2 whg zeigen und dann könnte ich doch teurere zeigen?was ist wenn ich die eine vorzeige die ich unbedingt möchte und auch bei ablehnung umziehe,wird mir dann die mietzahlung ganz gestrichen?wer kennt sich damit genau aus und hat vielleicht auch paar paragr.,
    leider rennt mir die zeit davon denn diese kleinen 4-r-whg sind sehr beliebt und gerade dort wären für mich gute anbindungen/einkauf,schule,babysitter

  • Hallo,


    wenn deine momentane Wohnung mehr kostet als angemessen ist, müsstest du doch von der ARGE aufgefordert werden dir eine günstigere Wohnug zu suchen. Ist das noch nicht passiert?
    Seit wann beziehst du ALG II und wohnst in dieser Wohnung?
    Du musst in jedem Fall eine Umzugsgenehmigung einholen. Begründung: zwei Zimmer sind zu wenig.
    Es ist gut möglich, dass sie ablehnen. Dann kannst du überlegen Widerspruch einzulegen.


    Ich rate dir ab ohne Genehmigung umzuziehen. 1. Wird dann wahrscheinlich nur der angemessene Mietpreis gezahlt, 2. werden keine Nebenkostennachforderungen übernommen. Überhaupt hast du dann wohl nur Ärger.


    Wenn ein Umzug genehmigt wird, legst du erstmal das eine Wohnungsangebot vor, vielleicht genehmigen sie die ja. Wenn sie dich auffordern eine günstigere zu suchen, musst dem wohl nachkommen. Gibt es keine günstigeren in gleicher Größenklasse, stehen die Chancen nicht schlecht deinen Favoriten zu bekommen. Aber blöd sind die SB auch nicht, und wahrscheinlich kennen sie den Mietspiegel.


    Aber sag mal, sind denn bei euch die Mieten so hoch? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass eine 68 qm Wohnung vom Preis her unangemessen sein kann. Immerhin stünden euch sogar 75 qm zu.
    Wäre vielleicht eine Überlegung wert in einen (miet-)günstigeren Bezirk zu ziehen.


    LG, Jalale.

  • vielen dank,
    mit beginn meiner arbeitslosigkeit/h4 vor 3jahren wurde mir ein umzug ans herz gelegt,das wollte ich aber nicht,den ich habe mich hier damals wohlgefühlt und zu zweit war es ausreichend,um viele teure umzüge zu vermeiden gibt es ja diese regelung für mehrzahlungen der miete,aber jetzt mit baby geht es einfach nicht,
    die billigen wohnorte sind `soziale brennpunkte`,lieber verzichte ich auf alles,als das ich meine kinder dort aufziehen möchte,es ist zu sehen wie sie werden wenn sie grösser sind,das will ich nicht,das problem wird bloss sein das dass die arge herzlich wenig interessiert,
    für die miete stände mir ca 350,- zu und die whg kostet ca 415,-,eigentlich ist das normal,ausser für wieder feuchte whg-auch das will ich nicht und auch das sieht die arge aber nicht

  • Wenn die Wohnung für zwei Personen unangemessen war, könnte sie doch jetzt angemessen sein. Und damit wäre ja auch die andere Wohnung angemessen. Weißt du ganz genau, wie hoch die Miete für drei Personen sein darf?
    350 Euro darf in Berlin eine Person alleine für Miete ausgeben. Ich kann mir das fast gar nicht vorstellen, dass das für drei Personen die Obergrenze ist.


    LG, Jalale.

  • Sorry aber 350,- Euro ist für 3 Personen ganz sicher nicht unangemessen, ich wohn in einer ländlichen Gegend wo die Miete schon sehr niedrig berechnet wird und meine Wohnung dürfte sogar für 2 Personen 365,- Euro kosten, vorher hatte ich sogar 400,- Euro und das war kein Problem. Bei 3 Personn müsste sie so um die 480,- Euro liegen, bei uns.
    Leg denen Deine Traumwohnung vor, und erklär, dass 2 Zimmer zu wenig sind und lass Dich nicht einschüchtern oder abwimmeln.