Hartz4, unter 25 Jahren, wohne bei Eltern

  • Hallo, ich bin 17 Jahre alt und bin auf dem Gymnasium in der 12. Klasse (darf noch 13 Klassen machen). Nun die Frage, kann ich wenn ich 18 werde Hartz4 beanspruchen?
    Ich weiß nicht genau aber gilt in meiner Situation nicht folgendes(?):


    "Regelleistung für Personen unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern.
    (§ 20 II 2 SGB II)"


    Ich weiß auch von jemanden das er auch Abitur gemacht hat und als er 18 Jahre alt war Hartz4 bezogen hat. Er hat auch bei den Eltern gewohnt. Allerdings ist das schon recht lange her, ziemlich am Anfang von ALGII, da gab es glaub ich, auch noch nicht diese Regelung, dass man nicht unter 25 Jahren aus dem Elternhaus ausziehen darf, wobei das in dem Falle ja eigentlich keine Auswirkung hätte.
    Ich weiß natürlich auch nicht genau, was da die Eltern verdient haben, was ja mit Sicherheit auch ausschlaggebend ist.


    Wäre dankbar für eine Antwort.
    Christian

  • Hallo,


    du selbst kannst keinen Antrag auf ALG II stellen, weil deine Eltern unterhaltspflichtig sind. Verdienen sie nicht so gut, dass es für euch zum Leben reicht, müssen deine Eltern ALG II beantragen. Dann eben für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.


    LG, Jalale.

  • Ja klar. Ich mach auf jeden Fall jez mein Abi fertig. Und dann Zivi und studieren. Aber weil ich auf eine Privat-Hochschule gehen will und des dann ziemlich viel Studiengebühren kostet, wo man zwar ein Stipendium bekommt, aber immer noch etwas zahlen muss, dachte ich es wäre doch praktisch, wenn ich das eine Jahr, welches ich noch zur Schule gehe schonmal richtig sparen könnte.
    Und weil ich das halt auch von jemand anderen wusste, dass er beim Abi Hartz4 bekommen hat.


    Ich glaub nicht das wir eine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Mein Mutti arbeitet nicht und mein Vati bekommt ein Provision, sodass das auch immer ein bisschen unterschiedlich ist. Ich weiß nur, dass er in einem richtig guten Monat mal 2.000 Euro netto bekommen hat. Ich schätze, dass er wohl immer zwischen 1.500 und 2.000 bekommt, weiß es aber nicht genau.


    chrubler

  • Du kannst hier im Forum in der oberen Menueleiste auf ALG II / H IV gehen und dort in einem der Unterpunkte die Regelsätze und so weiter erlesen. Dann wirst du sehen, dass deine Familie mit einem Einkommen zwischen 1500 Euro bis 2000 kein H IV beziehen können wird. Die Regelsätze sind 359 Euro / Person; dazu kommen die Kosten der Unterkunft, so dass ich eher davon ausgehen würde, dass ihr einen Wohngeldantrag stellen könntet. Relevant bei der Berechnung euch betreffend ist (da dein Vater unregelmäßiges Einkommen hat) dann das Jahreseinkommen (nachzuweisen durch Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuerbescheid). Und solltet ihr eine Bedarfsgemeinschaft darstellen, falls das Einkommen deines Vaters doch um Einiges geringer ist und H iV-Aufstockung in Betracht käme, müßte sich zunächst einmal deine (wie du schreibst) Mutti dem Arbeitsmarkt permanent zur Verfügung stellen, soweit möglich.


    Warum jemand anders aus deiner Umgebung während des Abi`s H IV bekommen hat / haben soll, müßte anhand der Lebensumstände erst einmal nachvollzogen werden. Es ist immer schwer bzw. kaum möglich, Lebenssituationen miteinander zu vergleichen und daraus gleiche Ansprüche zu schlussfolgern.