Hallo!
Brauche dringend Hilfe / Rat - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich bin derzeit alleinerziehend (23 Jahre, Studium abgebrochen, ungelernt) und lebe mit meinen beiden Kindern (beide unter 2 Jahre) zusammen. Zur Zeit beziehe ich folgende Leistungen:
- ALG II
- Kindergeld
- Elterngeld
- Unterhalt für die Kinder
Nun soll der Kindesvater (beider Kinder) zu uns ziehen. Er ist seit kurzem selbstständig und kann definitiv nicht für die gesamten Kosten (Miete, Essen, etc.) aufkommen. Kann mir also jemand folgende Fragen beantworten:
- Ich bilde mit meinen Kindern ja eine Bedarfsgemeinschaft - da er der Vater der Kinder ist, würde er zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören, oder?
- Da der Kindesvater dann mit uns zusammen wohnt, würde der Unterhaltsvorschuss entfallen, richtig?
- Würde die ARGE mir alle Leistungen streichen, weil der Kindesvater einzieht?
- Hätte die ARGE das Recht, den Kindesvater zu zwingen, seine Selbstständigkeit wieder aufzugeben? (Da steckt ja schließlich sein Kapital drin.)
- Kann die ARGE den Kindesvater zwingen, sich wieder Arbeit bei einem Arbeitgeber zu suchen?
Wenn die ARGE uns alle Leistungen streichen würde, weis ich ehrlich gesagt nicht, wie wir das machen sollen. Gibt es hier jemanden, der mir all die Fragen beantworten kann? Vielen Dank schon mal im vorraus...