Alleinerziehende + Selbstständiger - ALG-II-Berechtigt?

  • Hallo!


    Brauche dringend Hilfe / Rat - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.


    Ich bin derzeit alleinerziehend (23 Jahre, Studium abgebrochen, ungelernt) und lebe mit meinen beiden Kindern (beide unter 2 Jahre) zusammen. Zur Zeit beziehe ich folgende Leistungen:


    - ALG II
    - Kindergeld
    - Elterngeld
    - Unterhalt für die Kinder


    Nun soll der Kindesvater (beider Kinder) zu uns ziehen. Er ist seit kurzem selbstständig und kann definitiv nicht für die gesamten Kosten (Miete, Essen, etc.) aufkommen. Kann mir also jemand folgende Fragen beantworten:


    • Ich bilde mit meinen Kindern ja eine Bedarfsgemeinschaft - da er der Vater der Kinder ist, würde er zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören, oder?
    • Da der Kindesvater dann mit uns zusammen wohnt, würde der Unterhaltsvorschuss entfallen, richtig?
    • Würde die ARGE mir alle Leistungen streichen, weil der Kindesvater einzieht?
    • Hätte die ARGE das Recht, den Kindesvater zu zwingen, seine Selbstständigkeit wieder aufzugeben? (Da steckt ja schließlich sein Kapital drin.)
    • Kann die ARGE den Kindesvater zwingen, sich wieder Arbeit bei einem Arbeitgeber zu suchen?


    Wenn die ARGE uns alle Leistungen streichen würde, weis ich ehrlich gesagt nicht, wie wir das machen sollen. Gibt es hier jemanden, der mir all die Fragen beantworten kann? Vielen Dank schon mal im vorraus...

  • 1. Ja, der Kindesvater gehört dann natürlich zur BG = Bedarfsgemeinschaft.
    2. Ja, dann entfällt auch der Unterhaltsvorschuss.
    3. Nein, die Arge streicht nicht "alle" Leistungen, weil der Kindesvater einzieht, es sei denn, er hat ein dermaßen hohes Einkommen, dass ihr allesamt kein H IV mehr benötigt.
    4. Wenn der Kindesvater trotz Selbständigkeit nur geringes Einkommen hat, so dass die Familie weiterhin H IV-Aufstockung benötigt, ist er verpflichtet, sich von da ab dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen, es sei denn, er kann - rein rechnerisch - "Zahlen" vorlegen, anhand derer zu erkennen ist, dass die Einnahmen aus Selbständigkeit sich allmählich steigern.


    Diese Aussagen / Angaben kann ich machen, weil ich in der nahezu gleichen Situation bin.

  • Wow - das ging ja schnell. Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.


    Gibt die ARGE einem dann einen gewissen Zeitraum vor, indem man die "Zahlen" so gesteigert haben muss, dass der Kindesvater uns alle vier "ernähren" kann? So was wie, innerhalb von 6 Monaten oder so?


    Die ARGE kann den Kindesvater aber nicht zwingen, die Selbstständigkeit aufzugeben oder? Soll heißen, alles was man reingesteckt hat, wieder zu Geld machen (Geräte, etc.). Es könnte also sein, dass er sich "nur noch nebenbei" wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss.


    Nochmals vielen Dank für die Beantwortung...

  • Nein, eine direkte Zeitangabe gibt die Arge nicht vor, aber sicher wird der Selbständige hin und wieder "eingeladen", um zu erläutern, was sich verändert hat oder ob überhaupt. Natürlich ist auch das, wie alles andere auch, von Arge zu Arge etwas unterschiedlich, aber insgesamt sind die zufrieden, wenn sich etwas "bessert" und haben ja auch nichts davon, jemand Weiteres vermitteln zu müssen.


    Und was viele nicht sehen: Es ist ja auch wirklich ein Unterschied, ob jemand selbständig ist und "nur" für sich aufkommen muss oder für mehrere Personen; das wird sicherlich auch berücksichtigt und wenn nicht, sollte man darauf hinweisen, denn einen "normalen" Job im Angestelltenverhältnis zu bekommen, bei dem man komplikationslos und ohne Aufstockung durch H IV alle Kosten bestreiten kann für mehrere Personen, ist auch nicht gerade einfach.

  • Das sehe ich ja auch so, also mit einem Gehalt eine ganze Familie durchbringen ist nicht einfach. Dann hoffe ich jetzt mal, dass unsere ARGE das auch so sieht...


    Okay, danke - ich denke, das war bis jetzt erstmal alles.


    Vielen lieben Dank.