Rausschmiss

  • Guten Morgen Jungs und Mädels


    Hab da mal ne Frage Als 1 Vors eines Vereins der H4 Empfänger hilfen anbietet.Wollte ich mit einem


    Mitglied des Vereins zum Sachbearbeiterin/stellenvermittlung.als sog Rechtsbeistand.


    Ich dort angekommen Lis mich die SB garnicht rein und hat unserem mitglied (was ich vermeiden Wollte)


    Ne Maßnahme aufgedrückt wo sie bur die Fahrkosten erstattet bekommt. Ist dies überhaupt rechtens das mich


    SB abweisst.Laut SGBII hat jeder ein anrecht auf einen rechtsbeistand egal in welcher Form.Oder stimmt das


    nicht mehr


    gruss Wenzel

  • Da du kein Anwalt bist kannst du von der rechtlichen Seite her eigentlich niemanden vertreten.Wenn dein Mitglied aber dich dabei haben wollte bei diesem Gespräch kann die SB dies nicht verweigern denn jeder hat das recht jemanden mitzubringen.Bei Maßnahmen gibt es fast immer nur die Fahrtkosten.