Mehrbedarf für schwangere

  • hallo
    ich hab mal eine frage. ich bin zur zeit schwanger, lebe mit meiner zwei kindern und meinem lebensgefährten in einer bedarfsgemeinschaft und habe beim amt einen antrag auf mehrbedarf gestellt. dieser wurde mir mit 55 euro pro monat bewilligt. ist dies richtig berechnet, da ich hier auf der hp gelesen habe das der mehrbedarf bei 61 euro pro monat liegt? oder ist der hier angegebene betrag auf den regelsatz von alleinerziehenden bezogen?


    würde mich sehr übeer eine antwort freuen.


    lg[/FONT]

  • hallo,
    da du in einer bg lebts denke ich es wird dieser regelbedarf *Regelleistung für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. (323€)* angewendet..


    es wird dir sicherlich heute noch wer eine bessere antwort geben können..
    lg
    BineNRW