Kündigung in Probezeit - erhalte ich AlgI oder AlgII?

  • Hallo,


    ich habe zum Ende meiner Elternzeit mein Arbeitsverhältnis gekündigt.Habe bei einem neuen Arbeitgeber angefangen und wurde jetzt von diesem in der Probezeit gekündigt. Habe in der Elternzeit nicht gearbeitet und ergänzend AlgII erhalten. Bekomme ich jetzt AlgI oder AlgII? Mein Kind ist zwei Jahre alt und geht in eine Kindertagesstätte. Da mein Partner aber selbständig ist und bis abends und teilweise am Wochenende unterwegs ist, möchte ich nur Teilzeit arbeiten. Kann auch keinen Schichtdienst machen. Welche Rechte habe ich? Kann die Arge mich zum Annehmen jeden Jobs zwingen? Ist es von Bedeutung, dass mein Kind noch keine drei Jahre alt ist?


    MfG
    Mausezahn

  • Hallo,


    ja es ist von Bedeutung, dass dein Kind noch keine drei ist, denn bis dahin bist du von der ARGE nicht verpflichtet arbeiten zu gehen.
    Wenn du teilzeit arbeiten gehst und damit dann aus dem ALG II heraus fällst, ist der ARGE natürlich egal wieviele Stunden du arbeitest.
    Wenn du weiterhin ALG II erhalten würdest, sollte das aber auch kein Problem sein, denn das Betreuungsproblem ist ja nachweisbar.


    LG, Jalale.

  • Hallo Mausezahn,


    solange dein Kind noch nicht 3 Jahre alt ist, kann die ARGE/JobCenter von dir nicht verlangen arbeiten zu gehen, da du Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen kannst.


    Wenn du jedoch von dir aus arbeiten gehen möchtest kannst du das gerne tun.
    Das Einkommen wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
    Solange du jedoch noch keine Arbeit hast, dich aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst (so drückt es das Amt aus) hast du evtl. Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
    Am besten gehst du mal bei der Agentur f. Arbeit vorbei und erkundigst dich ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast wenn du dich im Umfang von z. B. 20 Std/wchtl. dem Arbeitsmarkt zur verfügung stellst. Natürlich wollen die auch wissen ob in dieser Zeit die Kinderbetreuung gesichert ist (Kindergartenplatz vorhanden oder andere Betreuung?).


    LG Moggele

  • Hallo,


    das 3. Jahr Elternzeit müsste ich ja jetzt bei der Arge "beantragen". Ich habe ja nun schon 2 Monate gearbeitet, geht das dann trotzdem? Mein Kind besucht die Kinderkrippe, habe auch Kostenübernahme beim Jugendamt beantragt. Kann es da Probleme geben?
    Möchte mir dann im Laufe des 3. Jahres selbst ´nen Job suchen.



    MfG
    Mausezahn