Bedarfsgemeinschaft?

  • hallo hab mal nee frage,
    bin nun mit meinem schatz zusammengezogen ( 01.10 09)
    und habe neuen bescheid bekommen und siehe da wir sind gleich von 359€ auf 323€
    runtergestufft wurden, ist das richtig, ich dachte immer erst nach ein jahr!
    wer kann helfen, bitte!:confused:

  • Hallo,


    die 359,00 Euro sind die Regelleistung für Alleinstehende Leistungsbezieher. Leben jedoch zwei volljährige Partner in der Bedarfsgemeinschaft sind 323,00 Euro korrekt (mehr zur Regelleistung).


    Allerdings kann man durchaus darüber streiten, ob durch einfaches zusammenziehen bereits eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Ich gehe davon aus, dass Du in diesem Zusammenhang auch den Zeitraum von einem Jahr gehört hast, da dies oftmals als "Grenze" angesehen wird, nach der eine Beziehung zur Bedarfsgemeinschaft wird.


    Die Beurteilung, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt ist allerdings im Einzelfall auch nach anderen Kriterien zu treffen, die sich aus deiner Frage nicht entnehmen lassen (Dauer der Beziehung, Art der gemeinsamen Lebensführung, etc.). Das Nichtvorliegen einer Bedarfsgemeinschaft muss seit Mitte 2006 im Zweifel vom Leistungsbezieher bewiesen werden.


    Gruß


    Philipp