Kapitalerträge?

  • Hallo, ich bin neu hier und habe ein paar Fragen, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.


    Seit dem Dez. 08 beziehe ich Arbeitslosengeld II. Ich habe nebenbei immer ein wenig arbeiten können, habe brav alle Verträge und Kontoauszüge angegeben, und jegliches Vermögen (obwohl ich niemals etwas hatte). Bis April 09 lebte ich zusammen mit meinem Lebenspartner. Wir trennten usn noch im gleichen Monat. Da wir auch die Wohnung kündigten zum 1.10 hat die ARGE unsere Trennung auch nach einem Viertel Jahr anerkannt. Da ich in einem anderen Kreis eine Fortbildung mache, die durch die ARGe aus meinem alten Kreis noch finanziert wird, bin ich in die Nähe der neuen Ausbildungstätte gezogen. Habe nach zwei Monaten intensiver Suche auch ganz schnell ein günstiges Zimmer zur Untermiete gefunden. Bin gleich zur neuen ARGe gegangen, die den Mietvertrag auch akzeptiert haben und habe auch am gleichen Tag die alte ARGE informiert. Der Mietvertrag war auf den 07.09 datier, ich habe die Wohnung auch nur zwei Tage vorher gefunden und natürlich so schnell wie möglich mich bei den ARGE´s gemeldet. Nun wollte die neue ARGE, dass ich den Mietvertrag auf den 1.10 umdatieren lasse, damit ich, weil ich ja schon von der alten für den MOnat Dez. Geld bekommen habe, nicht noch die Miete für den Monat Sep. mitzahlen muss. Da ich aber noch für die alte Wohnung Miete zahlen musste, und meine Vermieterin natürlich auch nicht auf ihre Miete verzichten wollte, konnte ich dies nicht tun. Daraufhin hat mir die neue ARGE einen Ablehnungsbescheid geschickt. Völlig aufgelöst bin ich am nächsten Tag morgens hingefahren, hab den Fall geschildert und es kam heraus, dass ich keine Ablehnung kriegen sollte, sondern, dass ich einen Anruf erhalten sollte, mit der Bitte den Mietvertrag nochmal in Kopie zuzuschicken. OK so viel dazu. Damit hat sich natürlich die Bearbeitung des Antrages weiter hinausgezögt. Bis jetzt immernoch kein Geld bekommen, trotz des neuen Monats, aber das kennt man ja schon.


    Nun kommt es aber. Gestern erhalte ich von der alten ARGE Post. Sie klagen mich an, ich hätte das Geld für den Monat Sep. zu Unrecht bezogen, da mein neuer Mietvertrag schon afu den 07.09 datiert war. Gut damit haben Sie natürlich Recht, obwohl ich für diesen Monat doppelte MIete zahlen musste und die neue ARGE gebeten habe, dies mit der alten ARGE zu verrechnen. Des Weiteren haben Sei mich angeklagt, ich wäre meiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen, obwohl ich extra 100 Km gefahren bin um Ihnen den neuen Mietvertrag so schnell wie möglich vorzulegen. Mir ist klar, dass ich das Geld für den Monat Sep. sicher zurück zahlen muss, aber wovon, wenn ich auch von der neuen ARGE kein Geld bekommen habe und doppelt Miete zahlen musste und mein komplett Erspartes schon dafür ausgegeben habe für Kaution und MIete. Danach erhielt ich von der alten ARGe noch ein Schreiben ich hätte Kapitalerträge im Jahr 2008 in Höhe von 212 Euro gehabt und die solle ich nun nachweisen. Aber ich habe keine Ahnung woher ich dieses Geld haben soll. Ich habe Ihnen alle Arbeitsverträge, alle Kontoauszüge aller Konten (auf denen Wohlgemerkt nur MInus zu verzeichnen) vorgelegt und verfüge über keinerlei Barvermögen. Ich habe keine Versicherungen, keine weiteren Einnahmen. wie kann ich denn etwas nachweisen, wenn ich niemals eine Summe in der HÖhe von 212 Euro erhalten habe? Ich bin ein wenig verzweifelt... Vielleicht könnt ihr mir einen Ratschlag geben.


    Danke!

  • Hallo,


    zu den Kaptialerträgen folgendes:


    Die ARGE erhält durch Datenabgleich mit z. B. dem Bundesamt für Finanzen (oder wie das heißt) Kenntnis davon dass du z. B. einen Kaptialertrag in Höhe von 212 EUR aus dem Jahr 2008 hast.
    Hier wird der ARGE auch die Bank bzw. Versicherung genannt (z. B. Sparkasse, Bay.Versicherungskammer, etc.)
    Am besten mal bei der ARGE nachfragen bei welcher Versicherung, Institut der Kaptialertrag entstanden sein soll, vieleicht können die von der ARGE dir auch eine Kopie des Datenabgleiches zuschicken. DAnn kannst du das ganze vieleicht aufklären.


    Am besten du machst die Anfrage schriftlich und setzt eine Frist bis wann du eine Antwort erwartest und bittest gleichzeitig um Fristverlängerung für dich damit du die Sache aufklären kannst.


    (Kaptialerträge werden angerechnet).



    Zu dem "Ablehnungsbescheid" nehme ich an, dass es sich um einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid handelt.
    Dieser wird nach § 48 SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) gemacht.
    Dieser Paragraph lautet wie folgt:


    1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit
    1.die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt,
    2.der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist,
    3.nach Antragstellung oder Erlass des Verwaltungsaktes Einkommen oder Vermögen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde, oder
    4.der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist.


    Deiner Mitwirkungspflicht bist du deiner Aussage nach ja nachgekommen. An deiner Stelle würde ich schriflichen Widerspruch einlegen, da es sich hier nicht um vorsatz oder grobe fahrlässigkeit deinerseits handelt.
    Zudem ist auch nach dem SGB X eine Anhörung durch die ARGE vorzunehmen (§24 SGB X) wenn ein belastender Bescheid erlassen wird (was bei dir ja zutrifft).


    In einem Monat in dem du für 2 Wohnungen Miete zahlen musst, wird nur eine Miete gewährt, meistens verrechnen dies die ARGE´n auch untereinander. Ebenso die Regelleistung, da es sich hierbei um Bundesmittel handelt.



    Wenn du bei der neuen ARGE den Antrag bereits abgegeben hast, würde ich dort nochmals einen dringenden Termin vereinbaren und eine Auszahlung der Leistungen fordern, zumindest einen Teilbetrag damit du etwas zum Leben hast.



    Hoffe ich habe nun nichts durcheinander gebracht und konnte evtl. weiterhelfen.


    Gruß Moggele


    (es handelt sich hierbei um keine verbindliche Rechtsauskunft)