Computeranschaffung vor Antragstellung

  • Hallo!


    ich habe folgende Frage:


    Da das Vermögen aus einem Bausparvertrag um 750,-€ über der Freigrenze liegt, kann kein Hartz IV Antrag gestellt werden. Die Sachbearbeiterin meinte, es könne ein Antrag gestellt werden, wenn diese 750,- ausgegeben wurden, und zwar z. B. für Anschaffungsgegenstände wie z. B. Möbel oder aber als Ausgaben im Sinne des Regelbedarfes, was dann aber zwei Monate entspricht.


    Hat jemand Erfahrung/Info, ob auch ein Comuter u.o. ein Fernseher angeschaft werden dürfen?


    Im Kern geht es darum dass derzeit keine Krankenversicherung besteht. Diese besteht erst, wenn Hartz IV bewilligt wird.
    Es soll und kann nicht erst zwei Monate gewartet werden (siehe Versicherungsschutz), um die 750,-- im Sinne eines verbrauchten Regelsatzes auszugeben.



    Vielen Dank und Grüße


    Harzbaer

  • Also die Auskunft der SAchbearbeiterin ist natürlich auch zwiespältig zu sehen. Wenn du diese überschüssigen 750 Euro ausgebt, muss im Nachhinein vermutlich dargelegt werden, ob diese Ausgabe für den Zweck, den du gerade anvisierst (also Anschaffung PC oer Fernseher) wirklich notwendig war.

  • Hallo,


    bestehe auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid wegen übersteigendem Vermögen. Somit hast du etwas in der Hand wieviel dein Vermögen tatsächlich übersteigt und ab wann du wieder Antrag stellen kannst.


    Das übersteigende Vermögen darf nicht unwirtschaftlich verbraucht werden.
    Das heißt du musst davon deinen Lebensunterhalt (Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenversicherung) von dem Vermögen selbst bestreiten. Ob 750 EUR für 2 Monate hierfür ausreichen kann ich nicht sagen da mir die höhe deines Bedarfes nicht bekannt ist.
    Die freiwillige Krankenversicherung kostet allerdings ja schon ca. 120 EUR (genaue Zahlen sind mir nicht bekannt kommt auch auf deine Krankenverischerung an).

  • Natürlich kannst du einen Antrag stellen, man kann dir aufgrund deines horrenden Vermögens, wovon du in Saus und Braus leben kannst und uns zum Sektfrühstück einladen kannst, lediglich die Auszahlung als Darlehen gewähren. Da du aber just zu diesem Zeitpunkt zum TÜV mußt und du neue Reifen brauchst, ist das Geld schon mal sinnvoll verbraucht :cool:

  • Die 700 Ökken wären in München in einem Monat weg (Miete!) Du kannst Dir im Grunde jeden Gegenstand kaufen, der später nach Antragstellung als Vermögen geschützt ist, wie üblicher Hausrat, wozu ich einen gewöhnlichen PC oder die anscheinend unvermeidliche Glotze rechnen würde (die ja nichtmal gepfändet werden kann). Natürlich darfst Du auch das Geld auch anders ausgeben, zB. mal die Oma am Meer besuchen fahren oder andere für Dich wichtige Sachen kaufen, oder den Heilpraktiker besuchen usw. Man kann auch nicht von Dir verlangen, dass Du vor Antragstellung schon so extrem bescheiden wie ein Hilfeempfänger lebst. Du kannst also sicher auch etwas mehr pro Monat ausgeben, als der maßgebliche Regelsatz beträgt. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II, bestimmt allerdings, dass eine Pflicht zum (nachträglichen) Ersatz der gewährten Leistungen für denjenigen besteht, der die Voraussetzungen für seine Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat. Damit ist sozialwidriges Verhalten gemeint. Um 700 klägliche Euros in einem Monat herauszublasen ist das auch garnicht nötig ;-)


    Weil ich mir nicht sicher bin ob das klar geworden ist: Auf jeden Fall erst das Restvermögen oberhalb des Schonvermögens sinnvoll ausgeben (und damit umwandeln) und dann erst den Antrag stellen.