Anrechnung von Erwerbsunfähigkeitsrente

  • Hallo, ich bin noch ziemlich unerfahren im Umgang innerhalb eines Forums. Doch hat sich heute ein Sachverhalt ergeben, in dem ich dringend Hilfe brauche.
    Folgende Sachlage.: Mein Mann bekommt Hartz IV und ich Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese wird zu 100 % auf seinen Ansruch angerechnet. Das bedeutet doch, dass wir keinen Cent mehr bekommen, als eine Bedarfsgemeinschaft, die aus 2 Hartz4empfängern besteht!
    Nun haben wir von unserem Vermieter die Nebenkostenabrechnung bekommen. Diese wird vom Job Center jedoch nur zur Hälfte übernommen, mit der Begründung, dass nur mein Mann Hartz4 bekommt. Die Sachbearbeiterin sagte mir, wenn wir beide Hartz4empfänger wären, würde der volle Betrag übernommen.
    Wie kann es denn möglich sein, dass wir derart benachteiligt werden??????????:confused: Und ist das so wirklich richtig?????????

  • moin moin,


    das würde ja heißen (so liest es sich) du hättest eine sehr hohe rente..


    versucht doch mal einen alg II rechner..vl werdet ihr dann ein klein wenig schlauer..
    jedoch versteh ich nicht, wieso die sagen, wenn ihr beide h4 empfänger wärt..wenn ihr als BG gerechnet werdet, seit ihr beide doch h4 empfänger..


    vl gebt ihr uns mal noch ein paar eckdaten bitte z.bsp. höhe der miete, der rente usw.; dann kann hier der eine oder andere noch was dazu sagen


    gruß BineNRW

  • Guten Morgen,


    dein Mann erhält Regelleistung nach § 20 SGB II da er erwerbsfähig ist, du müsstest von der ARGE bei der Berechnung Sozialgeld nach § 28 SGB II erhalten da du nicht erwerbsfähig bist.
    Anteilig müsste bei euch beiden die Miete als Bedarf anerkannt werden. Einkommen wie deine Erwerbsunfähigkeitsrente ist bei dir anzurechnen (§ 11 SGB II).


    Die Leistungen werden also für euch beide als Bedarfsgemeinschaft berechnet. Schau mal auf eurem Bescheid nach ob du da auch mit aufgeführt bist.
    Es kann bzw. darf eigentlich nicht sein dass nur dein Mann Leistungen erhält, da ihr zusammen lebt und Leistungen beantragt habt.


    Evtl. Widerspruch einlegen, bzw. sollte die Widerspruchsfrist schon vorbei sein einen Antrag auf Überprüfung stellen.


    (Es handelt sich hierbei um meine Meinung und nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft).