Zuschuss zur Ausbildung

  • Hallo,
    zur Vorgeschichte:
    ich 28 jahre habe die chance zu einer erstausbildung bekommen, war vorher mit frau und 2 kindern ins hartz4 gekommen. nun befinde ich mich seit august in einer ausbldung. seitdem bekommen wir nur abschläge und haben keinen bescheid bekommen. ich bekomme kein BAB, weil mein dad zuviel verdient. er zahlt mir also "unterhalt".ist ja auch alles super soweit. ich habe dann einen wohngeldantrag gestellt, der jetzt fertig ist und ausbezahlt werden könnte. leider stoppte das soziamt den antrag weil das sozi noch schauen muss ob ich einen zuschuss seitens sozi bekommen würde...das dauert nun schon 4 wochen und nichts passiert auch auf nachfrage wird mir nur gesagt das ich abwarten muss...leider wird das geld langsam knapper und ich müsste mal wissen ob und welcher zuschuss mir zustehen würde, was das sozi herausfinden will...kann mir da jemand helfen? die dame vom sozi sagte mir mal das ich aus der Bedarfgemeinschaft herausfalle nun soll ich zuschüsse bekommen?? irgendwie denke ich das die nicht ganz wissen was sie tun und ich kann nichts machen...

  • Wenn du in einer Ausbildung steckst, wirst du normalerweise, egal - was die "errechnen", keine Aufstockung H IV erhalten. H IV, also ALG II erhält nur, wer sich dem Arbeitsmarkt permanent und immerzu zur Verfügung stellt (stellen kann). Also entweder stimmt etwas in dem Bescheid nicht, oder du hast etwas falsch verstanden und wiedergegeben.

  • Das kam als e-mail vom wohngeldamt...
    wie gesagt ich wollte keinen zuschuss seitens H IV.
    Ich habe lediglich einen antrag beim wohngeldamt gestellt.



    Sehr geehrte Herr XXX,



    Ihr Antrag kann leider noch nicht abschließend bearbeitet werden. Nach Auskunft von Frau XXX, Stadt Bad Lauterberg im Harz, muss dort geprüft werden, ob Ihnen ein Zuschuss zu den Unterkunftskosten zusteht. Das Wohngeld kann daher erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides seitens der Stadt Bad Lauterberg im Harz erfolgen. Bitte legen Sie diesen nach Erhalt Ihr vor.



    Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.



    Mit freundlichen Grüßen


    XXXXXXXXXXXXXXX



    Landkreis Osterode am Harz-


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  • ´Da beißt sich sozusagen die Katze in den Schwanz, denn das Ganze stimmt komplett nicht. Wenn du nämlich einen Bewilligungsbescheid betr. H IV erhalten würdest, bekämst du kein Wohngeld. Eines schließt das anderes aus, an irgendeiner Stelle "hakt" es hier, ist unstimmig.

  • § 23 Abs. 7 SGB II:
    Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist.


    Hallo,
    solange du die Ausbildung machst könntest du über die ARGE/das JobCenter einen Anspruch auf Zuschuss zu den Mietkosten erhalten. Dies möchte die Wohngeldstelle überprüft haben.
    Normalerweise stellt dies kein Problem dar und benötigt auch keine lange Zeit dies abzuklären (zumindest geht dies bei uns ganz fix).
    Solltest du bereits Leistungen durch die ARGE erhalten haben werden die das normalerweise untereinander erstatten.


    Sollte die ARGE zu dem Entschluss kommen dass dir kein Zuschuss für Miete zusteht, ist die Wohngeldstelle zuständig.