Bin ich Zahlungspflichtig?

  • Hi bin neu hier und benötige einen Rat,:
    meine volljährigen Kinder wohnen in meiner Wohnung, mein Ex-Mann zahlt nur einen Obolus an Unterhalt. ich bin seit April in einer neuen Beziehung:) und arbeitslos. Mein Lebensgefährte hat auch zwei Kinder (8,9) die in seinen Haushalt leben. Wir wollen in diesem Jahr noch heiraten.Ich kann die Wohnung der Kinder und die kosten nicht mehr tragen. Nun möchte ich das die Kinder zu hrem Vater ziehen. Er ist auch bereit die Kinder auf zunehmen. Kann er Unterhalt von mir vordern? :confused: Und kann man an das Gehalt meines Lebensgefährten herantreten? Oder besser meine Kinder bleiben in der Wohnung und fordern von Ihrem Vater den vollen Unterhalt.?:confused:

  • Du bist natürlich genau wie dein Mann deinen Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig.Du mußt aber nur das zahlen was du kannst und wenn du keine Arbeit hast oder nur wenig verdienst dann kannst du keinen Unterhalt leisten.Mit deinem Lebensgefährten hat das ganze nichts zu tun denn er ist deinen Kindern gegenüber zu keiner Leistung verpflichtet.Bei deinem Mann kommt es darauf an ob er in der Lage wäre mehr an seine KInder zu zahlen.Was machen denn deine KInder wenn sie bereits volljährig sind und auch eine eigene Wohnung haben?

  • Hi, meine Kinder wohnen allein in meiner Wohnung,ich konnte die WG nicht an meine große Tochtr überschreiben, das wollte der Vermieter nicht, bin im April zu meinen Lebensgefährten gezogen.
    Ich möchte eigendlich nur wissen ob ich für mein Ex-Mann zahlen muß??:confused:

  • Die Frage ist absurd, da du doch arbeitslos bist. Und wenn du dann ggf. wieder eine Arbeit hast, müßte das Einkommen ziemlich hoch sein, damit du dazu verdonnert wirst, für ihn Unterhalt zu zahlen. Zum Unterhaltsrecht bzw. Fragen dazu gibt es übrigens hier im Forum in der oberen Menueleiste (das Vierte von rechts) ein separates Thema "Unterhalt". Wenn du das anklickst, erhälst du die Möglichkeit, weitere Unterpunkte auszuwählen, von denen einer sicher auf deine jetzt gestellte konkrete Frage (gestern 23;28) zutrifft, wo du also eher Antwort auf diese finden könntest, denn beim Ehegattenunterhalt ist das - je nach Situation - von Fall zu Fall unterschiedlich gelagert. Details spielen auch hier eine Rolle.