Rückzahlung, weil das Gehalt einen Tag zu früh auf dem Konto war

  • Hey Leute, wer kann mir helfen eine Antwort zu finden? Ich habe folgendes Problem. Ich habe am 01.09.2009 nach meinem Erziehungsurlaub zwei Jobs angefangen. Für September habe ich noch Leistungen vom AAmt bekommen. Aufgrund des Betrages der beiden Jobs steht mir nach meinen Berechnungen kein ALG II mehr zu. Also habe ich auch keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Jetzt teilt mir das AAmt mit, dass ich einen Wohngeldantrag stellen soll u von dort keine Leistungen bekomme (war mir auch klar) ABER da ich das Gehalt am 30.09.09 auf meinem Konto hatte u nicht am 01.10.09 muß ich dem Amt knapp 700,00 € zurückzahlen. Ich versteh die Logik nicht. Hätte ich das Gehalt am 01.10.09 bekommen, hätte ich keinen Cent zurückzahlen müssen. Irgendwas kann hier doch nicht stimmen, oder??? Im Gesetzestext hab ich nur einen Satz dazu gefunden un der lautet: "Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen" Es muß doch eine anteilige Anrechnung geben, oder. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. Was noch komisch ist, dass sie schreiben, dass ich bis Ende des Monats einen Weiterbewilligungsantrag stellen soll, oder denen mitteilen soll, dass ich auf die Leistung verzichte. Bißchen widersprüchlich wie ich finde:mad:

  • Deine letzte Frage könnte sich darauf beziehen, dass die einfach nur die "Veränderungsanzeige" möchten, also einen konkreten Hinweis, ob das mit dem Job nu` so durchgeht, denn dann können die dich erst einmal "cutten" - sozusagen. ist ja auch logisch - entweder - oder. Das war vermutlich irgendein Vordruck.


    Zum anderen ist es leider wirklich so, dass immer das Zuflussprinzip zählt und es de facto wirklich schlecht aussieht für dich und es besser gewesen wäre, dein Chef hätte in dem Fall nicht so "gewissenhaft" überpünktlich gezahlt.