BAB/Betriebskosten/Einkommensanrechnung

  • Hallo!!


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!!
    Ich habe mitte diesen Jahres meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 bekommen in der mir mitgeteilt wurde das ich über ein Guthaben von 327,17€ verfüge.
    Ich habe letztes Jahr anfang August meine Ausbildung beendet und bis dahin BAB und mein Lehrlingsgehalt bekommen.Ab August habe ich dann da ich keinen Job gefunden habe Arbeitslosengeld und zur Aufstockung Hartz VI bekommen.Meine Frage ist nun, ist es wirklich so das das Jobcenter mir die 327,17€ als Einkommen anrechnen kann und ich denen alles überweisen muss???:confused:


    MfG

  • Sofern du Guthaben für Miete oder Heizung erhältst z. B. aus der Betriebskostenabrechnung, mindert dies im Monat nach der Rückzahlung die Aufwendungen.
    Was soviel heißt, wie z. B. du erhältst dieses Guthaben für Betriebskosten im September von deinem Vermieter auf dein Konto gutgeschrieben. Im Oktober werden dir für deine Mietkosten dann dementsprechend weniger Kosten gewährt.
    Ebenso wird verfahren, wenn das Guthaben mit der nächsten Miete durch deinen Vermieter direkt verrechnet wird.


    Dieses Guthaben darf nicht als Einkommen nach § 11 SGB II angerechnet werden. Dies wäre grob falsch.